Gute Nachrichte für Kinder, Eltern und ältere Menschen: Auf Straßen vor sozialen Einrichtungen in der Region gilt demnächst generell Tempo 30. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nun müssen die Straßenverkehrsbehörden die Änderung umsetzen, die die bisherige Ausnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung zur Regel macht. Umgekehrt ist künftig jede Abweichung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen besonders zu begründen. „Damit sind die Nutzer von Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern besser vor Gefahren und möglichen Unfällen geschützt“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Kerstin Kircheis „Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen vor Risiken wirksam bewahrt werden.“
Das Land Brandenburg hatte sich in der Verkehrsministerkonferenz für die Neuregelung eingesetzt, um den Kommunen die Ausweisung von Tempolimits ohne konkreten Gefahrenbezug zu erleichtern. Vor allem vor Kitas und Schulen haben sich Eltern an vielen Orten die Beschränkung gewünscht. In Brandenburg verunglückten voriges Jahr laut Unfallstatistik fast 500 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren im Straßenverkehr. Überwiegend ereigneten sich die Unfälle auf dem Weg der Kinder zur Schule oder von dort nach Hause. „Die Unfallzahlen müssen sinken“, so verkehrspolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion Kerstin Kircheis. „Ich hoffe, dass das Tempolimit durch ausreichende Geschwindigkeitskontrollen unterstützt wird.“ Die unteren Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, die Neuregelung möglichst zeitnah umzusetzen. Zum kommenden Schuljahr ab September kann also Tempo 30 flächendeckend eingeführt sein.
pm/red
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