Für die meisten Menschen in Deutschland ist sie der erste Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit (BA), für viele auch der einzige und längste: Derzeit ist die Familienkasse der BA verantwortlich für das Kindergeld von rund 14 Millionen Kindern. Das sind aber noch nicht Alle: Über 2 Millionen Kindergeldfälle, bei denen mindestens ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, werden in circa 5.500 Familienkassen des Bundes, der Ländern oder Kommunen betreut.
Zu Beginn des Jahres hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Reform dieser Zuständigkeiten geschaffen. Das Gesetz ist Teil des Programms der Bundesregierung für eine bürgerfreundlichere Verwaltung in Deutschland. Damit kann die Familienkasse der BA jetzt gestuft bis 2021 die Kindergeldfälle der vielen öffentlichen Familienkassen übernehmen, sofern diese zustimmen. Der „Service für Alle“ soll insgesamt moderner und schneller werden sowie neue Zugangskanäle, z.B. über das Internet, eröffnen. Um die Führungskräfte auf diese Herausforderungen der kommenden Jahre einzustimmen, fand am 28. März 2017 in Göttingen ein Kongress der Familienkasse der BA statt.
Karsten Bunk, der Leiter der Familienkasse der BA, ist sich der Bedeutung bewusst: „Wir wollen diesen Auftrag des Gesetzgebers erfolgreich erfüllen. Dafür sind wir gut vorbereitet. Die Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen sollen bestmöglich entlastet werden. Vor allem aber die Menschen, die Kindergeld beziehen, wollen wir noch besser und so modern wie möglich betreuen. In Deutschland besteht leider ein sehr unübersichtlicher Dschungel an Familienleistungen und dafür zuständigen Stellen. Beim Kindergeld fangen wir jetzt damit an, den Dschungel zu lichten!“
Als Gastredner erläuterte der zuständige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Johannes Geismann, die Erwartungen, die mit dieser Reform verbunden sind: „Das Ganze dient nicht nur der gesamtstaatlichen Effizienz. Es muss ein reibungsloser und für alle Betroffenen transparenter Übergabeprozess sichergestellt werden. Es sollen keine Nachteile dadurch entstehen. Vor allem auch für die Kindergeldberechtigten soll es spürbare Verbesserungen und einen weiteren Abbau von Bürokratie geben.“
pm/red
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