Im Berichtsjahr 2016 wurden 3.447 Insolvenzverfahren von Gesellschaftern, ehemals selbständig Tätigen, Verbrauchern und Erben beantragt. Das waren 7,7 Prozent oder 289 Personen weniger als im Vorjahr.
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, sanken die ausstehenden Forderungen um 21,0 Prozent auf 200,2 Mill. EUR. Zur Eröffnung gelangten nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte 3.356 Verfahren. 64 Fälle wurden mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 27 Verfahren.
489 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten 2016 einen Insolvenzantrag. Das waren 84 Personen weniger als im Jahr zuvor. Die offenen Forderungen sanken um 22 Prozent auf 86,3 Mill. EUR. Die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Verbraucher ging im Berichtsjahr um 208 auf 2.913 Personen zurück.
Seit dem Jahr 2009 verringerte sich damit die Anzahl der überschuldeten Verbraucher ständig. Die unbezahlten Rechnungen dieser Schuldnergruppe reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 16,3 Prozent auf insgesamt 109,4 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag in Brandenburg mit 37.600 EUR um 4.300 EUR unter dem Vorjahreswert. Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberhavel mit 284 und 209 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 10,4 Mill. EUR bzw. 8,5 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es im Kreis Elbe-Elster mit 111 Anträgen und unbezahlten Rechnungen in Höhe von 4,1 Mill. EUR. Die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Dahme-Spreewald lagen mit gut 49.700 bzw. knapp 47.800 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
pm/red
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