In der kommenden Woche treffen sich die Justizministerinnen und Justizminister auf Einladung Brandenburgs zu Ihrer Herbstkonferenz in der Berliner Landesvertretung des Landes. Minister Stefan Ludwig verwies in diesem Zusammenhang auf die brandenburgischen Schwerpunkte der Tagung. Er erhoffe sich Fortschritte vor allem bei der Initiative, Kinderrechte künftig im Grundgesetz zu verankern.
Er sagte: „Wir wollen auch die Herbstkonferenz der Justizminister nutzen, neue Impulse für die rechtspolitische Diskussion zu setzen. Neben der Diskussion zu den Kinderrechten stehen mehr als 30 Punkte auf der Tagesordnung. Ich freue mich auf spannende und ergiebige Diskussionen.“
Zu seiner Initiative, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sagte Ludwig: „Die Aufnahme von Grundrechten der Kinder in das Grundgesetz ist seit längerem ein Thema. Allein die Umsetzung lässt noch immer auf sich warten. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland seit 1992 gilt, ist sie noch immer nicht vollständig umgesetzt. Als Vater von vier Kindern sehe ich, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig Berücksichtigung finden. Kinder sind eben nicht nur Anhängsel oder Eigentum der Erwachsenen. Sie lassen sich nicht in Kosten und Nutzen kalkulieren. Sie haben eigenständige Rechte, die zu wahren und zu beachten sind.“
Zu den Kinderrechten gehört im Kern der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung, aber auch das Recht des Kindes, seine Meinung angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu äußern und in allen das Kind berührenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren gehört zu werden. Damit gehen entsprechende Beteiligungsrechte in den Verfahren einher.
Justizminister Ludwig verwies zudem darauf, dass Rechte der Kinder und ihr Schutzbedürfnis bereits in den meisten Landesverfassungen in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert seien. „Trotzdem wäre die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz mehr als nur ein hoher symbolischer Wert. Ich bin sicher, ein solcher Schritt wäre der Beginn einer Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft. Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, müssten sich Behörden an diesen Grundsätzen orientieren, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich auf Kinder auswirken – etwa bei der Planung von Wohnvierteln oder beim Straßenbau.“
Brandenburg wird sich auf der Konferenz zudem für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ehrenamtliche Richter stark machen. Justizminister Ludwig erklärte dazu: „Zwar regelt das Deutsche Richtergesetz bereits jetzt, dass niemand wegen der Ausübung des Amtes benachteiligt werden darf und dass ehrenamtliche Richter von der Arbeitsleistung freizustellen sind. Paradoxerweise ist jedoch die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen ein Grund für eine deutliche Mehrbelastung, die solche ehrenamtlichen Richter treffen kann, die angestellte Arbeitnehmer sind. Sie sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, ihre Arbeitszeit zur Ausübung des Richteramtes zu verlegen, soweit es ihnen möglich ist. Gerade in der Strafgerichtsbarkeit kommt es häufig zu mehrtägigen Verhandlungen. Dass die Laienrichter in solchen Fällen gegebenenfalls die gesamte Arbeitszeit nacharbeiten müssen, halte ich für nicht zumutbar und auch für nicht vereinbar mit dem Schutzgedanken der Arbeitszeitverordnung.“
Der Minister verwies darauf, dass engagierte ehrenamtliche Richterinnen und Richter in allen Gerichtsbarkeiten gebraucht würden. „Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass das Ehrenamt nicht zu so erheblichen Belastungen führt. Vernünftig lässt sich das nur durch Bundesrecht regeln“ sagte Ludwig.
Gegenstand der Diskussion auf der Konferenz werden auch Debatten zu aktuellen rechtspolitische Fragen sein. So diskutieren die Justizminister das Phänomen von Hassbotschaften im Internet oder auch die Stärkung der Rechtsmittel im Asylverfahrensrecht. Auch das Thema Umgang mit terroristischen Attentätern im Justizvollzug wird Thema sein. Mit Interesse werden zudem Berichte des Bundesjustizministeriums zum Thema Kinderehen und zur Rehabilitierung von nach 1945 gemäß § 175 StGB bzw. § 151 StGB-DDR verurteilten Menschen erwartet.
Hintergrund:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Im Jahr 2016 hat Brandenburg nach 16 Jahren wieder den Vorsitz der nun 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister übernommen. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder fand am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen statt. Die Herbstkonferenz tagt am 17. November 2016 in der Vertretung des Landes Brandenburg in Berlin.
pm/red
Foto: Wikipedia, CC 2.0 Lizenz; Eric Ward