Innenminister Jörg Schönbohm hat zur heutigen Sitzung des Landtages seine Bereitschaft bekräftigt, den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu helfen. “Es bleibt dabei: Wir werden uns hier um eine sinnvolle Lösung bemühen, damit vor Ort die notwendigen Einsatzvoraussetzungen geschaffen werden können”, sagte Schönbohm.
Wie Schönbohm erläuterte, können jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken. “Wer sich ehrenamtlich für die Sicherheit seiner Mitbürger einsetzt, verdient selber auch Fürsorge und Unterstützung”, begründete Schönbohm seine Position.
Er kündigte die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Bedarfs zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz an. Das Innenministerium werde hierbei auch die Erfahrungen der Landeschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) bei der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren berücksichtigen.
Gleichzeitig erinnerte Schönbohm an den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), um den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. Gemeinsam mit den rund 48.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Land äußerte der Minister die Erwartung, dass nun die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik anerkennt und damit den Weg für eine solche nationale Ausnahmegenehmigung freimacht. Dazu sei jetzt rasches Handeln von Bundesverkehrsminister Tiefensee gefordert.
Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand rechnerisch insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge von dem ‘Führerscheinproblem’ betroffen, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren.
Nach den Worten Schönbohms setzt Brandenburg zur Problemverringerung bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art, die vor allem den Einsatzanforderungen von Feuerwehreinheiten im ländlichen Raum entsprechen, werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben.
Schönbohm dankte noch einmal für das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz, das die Landesregierung würdige und unterstütze. Als Beispiele nannte er unter anderem die finanzielle Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, die Auszeichnungen von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren und die Förderung der Jugendfeuerwehren, wozu das Innenministerium seit dem Jahr 2003 fast eine Million Euro aus Lottomitteln bereit gestellt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat zur heutigen Sitzung des Landtages seine Bereitschaft bekräftigt, den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu helfen. “Es bleibt dabei: Wir werden uns hier um eine sinnvolle Lösung bemühen, damit vor Ort die notwendigen Einsatzvoraussetzungen geschaffen werden können”, sagte Schönbohm.
Wie Schönbohm erläuterte, können jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken. “Wer sich ehrenamtlich für die Sicherheit seiner Mitbürger einsetzt, verdient selber auch Fürsorge und Unterstützung”, begründete Schönbohm seine Position.
Er kündigte die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Bedarfs zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz an. Das Innenministerium werde hierbei auch die Erfahrungen der Landeschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) bei der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren berücksichtigen.
Gleichzeitig erinnerte Schönbohm an den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), um den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. Gemeinsam mit den rund 48.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Land äußerte der Minister die Erwartung, dass nun die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik anerkennt und damit den Weg für eine solche nationale Ausnahmegenehmigung freimacht. Dazu sei jetzt rasches Handeln von Bundesverkehrsminister Tiefensee gefordert.
Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand rechnerisch insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge von dem ‘Führerscheinproblem’ betroffen, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren.
Nach den Worten Schönbohms setzt Brandenburg zur Problemverringerung bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art, die vor allem den Einsatzanforderungen von Feuerwehreinheiten im ländlichen Raum entsprechen, werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben.
Schönbohm dankte noch einmal für das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz, das die Landesregierung würdige und unterstütze. Als Beispiele nannte er unter anderem die finanzielle Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, die Auszeichnungen von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren und die Förderung der Jugendfeuerwehren, wozu das Innenministerium seit dem Jahr 2003 fast eine Million Euro aus Lottomitteln bereit gestellt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat zur heutigen Sitzung des Landtages seine Bereitschaft bekräftigt, den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu helfen. “Es bleibt dabei: Wir werden uns hier um eine sinnvolle Lösung bemühen, damit vor Ort die notwendigen Einsatzvoraussetzungen geschaffen werden können”, sagte Schönbohm.
Wie Schönbohm erläuterte, können jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken. “Wer sich ehrenamtlich für die Sicherheit seiner Mitbürger einsetzt, verdient selber auch Fürsorge und Unterstützung”, begründete Schönbohm seine Position.
Er kündigte die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Bedarfs zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz an. Das Innenministerium werde hierbei auch die Erfahrungen der Landeschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) bei der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren berücksichtigen.
Gleichzeitig erinnerte Schönbohm an den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), um den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. Gemeinsam mit den rund 48.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Land äußerte der Minister die Erwartung, dass nun die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik anerkennt und damit den Weg für eine solche nationale Ausnahmegenehmigung freimacht. Dazu sei jetzt rasches Handeln von Bundesverkehrsminister Tiefensee gefordert.
Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand rechnerisch insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge von dem ‘Führerscheinproblem’ betroffen, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren.
Nach den Worten Schönbohms setzt Brandenburg zur Problemverringerung bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art, die vor allem den Einsatzanforderungen von Feuerwehreinheiten im ländlichen Raum entsprechen, werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben.
Schönbohm dankte noch einmal für das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz, das die Landesregierung würdige und unterstütze. Als Beispiele nannte er unter anderem die finanzielle Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, die Auszeichnungen von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren und die Förderung der Jugendfeuerwehren, wozu das Innenministerium seit dem Jahr 2003 fast eine Million Euro aus Lottomitteln bereit gestellt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat zur heutigen Sitzung des Landtages seine Bereitschaft bekräftigt, den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu helfen. “Es bleibt dabei: Wir werden uns hier um eine sinnvolle Lösung bemühen, damit vor Ort die notwendigen Einsatzvoraussetzungen geschaffen werden können”, sagte Schönbohm.
Wie Schönbohm erläuterte, können jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken. “Wer sich ehrenamtlich für die Sicherheit seiner Mitbürger einsetzt, verdient selber auch Fürsorge und Unterstützung”, begründete Schönbohm seine Position.
Er kündigte die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Bedarfs zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz an. Das Innenministerium werde hierbei auch die Erfahrungen der Landeschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) bei der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren berücksichtigen.
Gleichzeitig erinnerte Schönbohm an den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), um den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. Gemeinsam mit den rund 48.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Land äußerte der Minister die Erwartung, dass nun die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik anerkennt und damit den Weg für eine solche nationale Ausnahmegenehmigung freimacht. Dazu sei jetzt rasches Handeln von Bundesverkehrsminister Tiefensee gefordert.
Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand rechnerisch insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge von dem ‘Führerscheinproblem’ betroffen, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren.
Nach den Worten Schönbohms setzt Brandenburg zur Problemverringerung bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art, die vor allem den Einsatzanforderungen von Feuerwehreinheiten im ländlichen Raum entsprechen, werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben.
Schönbohm dankte noch einmal für das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz, das die Landesregierung würdige und unterstütze. Als Beispiele nannte er unter anderem die finanzielle Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, die Auszeichnungen von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren und die Förderung der Jugendfeuerwehren, wozu das Innenministerium seit dem Jahr 2003 fast eine Million Euro aus Lottomitteln bereit gestellt hat.
Quelle: Ministerium des Innern