Innenminister Jörg Schönbohm will den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg bei der Finanzierung von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht helfen. „Wir werden uns in Brandenburg um eine sinnvolle Lösung bemühen, die allen Beteiligten gerecht wird”, sagte Schönbohm am Freitag am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven. Er verwies darauf, dass jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer neuen Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken können. „Mit diesem Problem lassen wir unsere Feuerwehren nicht allein. Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen”, betonte der Innenminister.
Er begrüßte zugleich den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. „Jetzt muss Bundesverkehrsminister Tiefensee seinen wiederholten Worten endlich Taten folgen lassen. Er muss dafür sorgen, dass die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmegenehmigung freimacht”, betonte Schönbohm.
Wegen der Begrenzung der neueren Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fehlt es den Feuerwehren zunehmend an Ersatzfahrern für schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Nur Besitzer des alten (Pkw-)Führerscheins Klasse 3 dürfen diese Fahrzeuge noch bewegen. Immer mehr dieser Fahrer scheiden aber aus Altersgründen aus den Einsatzabteilungen der Feuerwehren aus, ohne dass Ersatz nachrücken kann. Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand mittelfristig insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, betroffen. Das entspricht etwa der Hälfte der gesamten Einsatzflotte landesweit.
Um die Probleme für die Feuerwehren zu verringern, setzt Brandenburg bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben. Insgesamt besteht ein Bedarf von voraussichtlich 390 Fahrzeugen als Ersatz für Altfahrzeuge der Baujahre 1961 bis 1991.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto 1: Freiwillige Feuerwehr bei einer Übung
fOTO 2: Freiwillige Feuerwehr beim Training
Fotos: Archivbilder
Innenminister Jörg Schönbohm will den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg bei der Finanzierung von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht helfen. „Wir werden uns in Brandenburg um eine sinnvolle Lösung bemühen, die allen Beteiligten gerecht wird”, sagte Schönbohm am Freitag am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven. Er verwies darauf, dass jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer neuen Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken können. „Mit diesem Problem lassen wir unsere Feuerwehren nicht allein. Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen”, betonte der Innenminister.
Er begrüßte zugleich den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. „Jetzt muss Bundesverkehrsminister Tiefensee seinen wiederholten Worten endlich Taten folgen lassen. Er muss dafür sorgen, dass die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmegenehmigung freimacht”, betonte Schönbohm.
Wegen der Begrenzung der neueren Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fehlt es den Feuerwehren zunehmend an Ersatzfahrern für schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Nur Besitzer des alten (Pkw-)Führerscheins Klasse 3 dürfen diese Fahrzeuge noch bewegen. Immer mehr dieser Fahrer scheiden aber aus Altersgründen aus den Einsatzabteilungen der Feuerwehren aus, ohne dass Ersatz nachrücken kann. Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand mittelfristig insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, betroffen. Das entspricht etwa der Hälfte der gesamten Einsatzflotte landesweit.
Um die Probleme für die Feuerwehren zu verringern, setzt Brandenburg bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben. Insgesamt besteht ein Bedarf von voraussichtlich 390 Fahrzeugen als Ersatz für Altfahrzeuge der Baujahre 1961 bis 1991.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto 1: Freiwillige Feuerwehr bei einer Übung
fOTO 2: Freiwillige Feuerwehr beim Training
Fotos: Archivbilder
Innenminister Jörg Schönbohm will den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg bei der Finanzierung von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht helfen. „Wir werden uns in Brandenburg um eine sinnvolle Lösung bemühen, die allen Beteiligten gerecht wird”, sagte Schönbohm am Freitag am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven. Er verwies darauf, dass jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer neuen Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken können. „Mit diesem Problem lassen wir unsere Feuerwehren nicht allein. Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen”, betonte der Innenminister.
Er begrüßte zugleich den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. „Jetzt muss Bundesverkehrsminister Tiefensee seinen wiederholten Worten endlich Taten folgen lassen. Er muss dafür sorgen, dass die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmegenehmigung freimacht”, betonte Schönbohm.
Wegen der Begrenzung der neueren Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fehlt es den Feuerwehren zunehmend an Ersatzfahrern für schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Nur Besitzer des alten (Pkw-)Führerscheins Klasse 3 dürfen diese Fahrzeuge noch bewegen. Immer mehr dieser Fahrer scheiden aber aus Altersgründen aus den Einsatzabteilungen der Feuerwehren aus, ohne dass Ersatz nachrücken kann. Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand mittelfristig insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, betroffen. Das entspricht etwa der Hälfte der gesamten Einsatzflotte landesweit.
Um die Probleme für die Feuerwehren zu verringern, setzt Brandenburg bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben. Insgesamt besteht ein Bedarf von voraussichtlich 390 Fahrzeugen als Ersatz für Altfahrzeuge der Baujahre 1961 bis 1991.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto 1: Freiwillige Feuerwehr bei einer Übung
fOTO 2: Freiwillige Feuerwehr beim Training
Fotos: Archivbilder
Innenminister Jörg Schönbohm will den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg bei der Finanzierung von Fahrerlaubnissen für mittlere Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht helfen. „Wir werden uns in Brandenburg um eine sinnvolle Lösung bemühen, die allen Beteiligten gerecht wird”, sagte Schönbohm am Freitag am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven. Er verwies darauf, dass jüngere Feuerwehrleute wegen der Begrenzung ihrer neuen Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr wie früher hinter das Lenkrad schwererer Einsatzfahrzeuge nachrücken können. „Mit diesem Problem lassen wir unsere Feuerwehren nicht allein. Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen”, betonte der Innenminister.
Er begrüßte zugleich den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), den Pkw-Führerschein bei Feuerwehrleuten über eine Sonderregelung wieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu öffnen. „Jetzt muss Bundesverkehrsminister Tiefensee seinen wiederholten Worten endlich Taten folgen lassen. Er muss dafür sorgen, dass die EU die Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen schnellstens als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmegenehmigung freimacht”, betonte Schönbohm.
Wegen der Begrenzung der neueren Pkw-Führerscheine auf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fehlt es den Feuerwehren zunehmend an Ersatzfahrern für schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Nur Besitzer des alten (Pkw-)Führerscheins Klasse 3 dürfen diese Fahrzeuge noch bewegen. Immer mehr dieser Fahrer scheiden aber aus Altersgründen aus den Einsatzabteilungen der Feuerwehren aus, ohne dass Ersatz nachrücken kann. Allein in Brandenburg sind nach derzeitigem Stand mittelfristig insgesamt 1.200 Einsatzfahrzeuge, davon 1.100 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, betroffen. Das entspricht etwa der Hälfte der gesamten Einsatzflotte landesweit.
Um die Probleme für die Feuerwehren zu verringern, setzt Brandenburg bei der Ersatzausstattung für die Ortsfeuerwehren bereits auf ein Fahrzeug bis zu 3,49 Tonnen, für das der neue Pkw-Führerschein ausreicht. Die ersten sechs Fahrzeuge dieser Art werden nach Angaben Schönbohms Ende des Jahres an die Feuerwehren übergeben. Insgesamt besteht ein Bedarf von voraussichtlich 390 Fahrzeugen als Ersatz für Altfahrzeuge der Baujahre 1961 bis 1991.
Quelle: Ministerium des Innern
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