CB, Guben, Forst und Peitz: Sachbeschädigungen durch Pyrotechnik
Im Bereich der Städte Cottbus, Guben, Forst und Peitz wurden bis jetzt insgesamt 14 Sachbeschädigungen durch Abbrennen von zum Teil verbotener (polnischer) Pyrotechnik bekannt.
U.a. wurden mehrere Briefkastenanlagen stark beschädigt bzw. zerstört, Scheiben einer Bushaltestelle, einer Haustür, eine Fensterscheibe der Fachhochschule Lausitz und eine Schaufensterscheibe wurden beschädigt/zerstört. Ein Stromverteilerkasten wurde stark beschädigt.
Im Eingangsbereich des Teppichgeschäftes „Teppichfreund“ in Guben zündete eine männliche Person „zufällig und unabsichtlich“ eine Silvesterrakete und beschädigte damit zahlreiche Textilien, welche die Rakete auf ihrer missglückten Flugbahn berührte. Netterweise blieb der Täter vor Ort, sodass seine Personalien festgestellt werden konnten. Da auch diese Rakete in Polen erworben wurde und in Deutschland nicht zugelassen ist, wurde gegen den Mann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gefertigt.
Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz musste auch gegen einen 33-jährigen Mann aus Forst gefertigt werden. Dieser fiel zusammen mit einem Bekannten auf, weil er unmittelbar vor einem Streifenwagen einen Polenböller zünden musste. Der Knall war entsprechend laut und die Kollegen waren nicht gewillt, diesen zu überhören. Bei der folgenden Kontrolle der Personen wurden im Rucksack des Mannes noch weitere Böller aus Polen aufgefunden und sichergestellt. Nach der Personalienfeststellung konnten die beiden Personen ihren Weg etwas geräuschärmer fortsetzen.
Im Eingangsbereich eines Übergangswohnheimes für syrische und russische Asylbewerber wurde Pyrotechnik gezündet, wobei zwei kleine Scheiben der Eingangstür und eine Lampenabdeckung beschädigt wurden. Obwohl der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sofort vor das Haus lief, konnte dort niemand mehr angetroffen werden. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund wird noch geprüft, es gibt jedoch keinerlei Hinweise in diese Richtung. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde aufgenommen.
Ein 18-jähriger Führerscheinneuling wurde in Cottbus am Neujahrsmorgen in der Lipezker Straße mit seinem PKW angehalten und kontrolliert. Bei ihm wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein Alkoholtest vor Ort ergab 1,00 ‰. Dieser Wert wurde an der PI Cottbus durch einen weiteren, gerichtsverwertbaren, Atemalkoholtest bestätigt. Dieser ergab 0,52 mg/L was einem Wert von 1,04 ‰ entspricht. Der Führerscheinneuling muss nun zusätzlich zur fälligen Geldstrafe mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die vorgeschriebene Nachschulung rechnen.
Quelle: Polizeidirektion Süd