ASB Altenpflege GmbH, Senftenberg – Ortsteil Brieske
Die Geschäftsführung der ASB Altenpflegeheim GmbH will zum jetzigen Zeitpunkt keine Tarifverhandlungen mit ver.di aufnehmen. Die Geschäftsführung erklärte am 3. Dezember 2015 gegenüber ver.di, dass sie ihre Entscheidung über die Aufnahme von Tarifverhandlungen davon abhängig macht, ob die Beschäftigten der ASB Altenpflegeheim GmbH die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di wollen. Der ASB hat angekündigt, dies bis Ende Februar 2016 zu entscheiden.
Die ver.di-Verhandlungskommission hat die Forderung zur Aufnahme der Tarifverhandlungen erneut bekräftigt und die Zeitverzögerung bis Februar 2016 abgelehnt und kritisiert. Die ver.di-Mitglieder, die bei der Mitgliederversammlung am 27. Oktober 2015 anwesend waren, hatten einstimmig die Aufnahme der Tarifverhandlungen und die Tarifforderung beschlossen. Von den rund 200 Beschäftigten sind aktuell 84 Beschäftigte in der Gewerkschaft ver.di organsiert. Für die ver.di- Tarif- und Verhandlungskommission ist nur entscheidend, was die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di beschlossen hatten.
Die Geschäftsführung begründet die Ablehnung der Tarifverhandlungen damit, dass bei einem Tarifvertrag und den somit erforderlichen separaten Pflegesatzverhandlungen nur die Personalkosten für das gesetzlich vorgeschriebene notwendige Personal über die Pflegesätze finanziert werden. Die Geschäftsführung behauptet, dass aber zum jetzigen Zeitpunkt mehr Personal beschäftigt wird, als gesetzlich vorgeschrieben wäre und somit ein Personalabbau droht. Die ver.di-Verhandlungskommission bezweifelt, dass die von der Geschäftsführung dargestellte Anzahl der Beschäftigten, die oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssels beschäftigt werden, korrekt ist. Der Betriebsrat wird anhand der tatsächlichen Belegungszahlen und Pflegestufen ermitteln, ob in der zurückliegenden Zeit und jetzt tatsächlich mehr Personal als vorgeschrieben beschäftigt wurde.
Hierzu der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke: „Der schlechte Personalschlüssel in der stationären Pflege im Land Brandenburg kann nicht durch einen Verzicht auf Tarifverträge verbessert werden! Die Politik im Land Brandenburg muss den Personalschlüssel für die stationäre Altenpflege in Brandenburg verbessern. Der Verzicht auf Tarifverträge und auf eine angemessene Vergütung und Einkommenserhöhung kann nicht als Ersatzlösung für einen verbesserten Personalschlüssel in der Altenpflege im Land Brandenburg dienen.“
Die Gewerkschaft ver.di hat nicht bestätigt, dass es zu einem Personalbau kommen würde, sondern dass durch die mit der Pflegesatzverhandlungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) festgelegten Pflegesätze bzw. Gesamtheimentgelte nur das gesetzlich vorgeschriebene Personal finanziert wird.
Die Beschäftigten in der Altenpflege und ver.di fordern von der Politik in Brandenburg einen verbesserten Personalschlüssel. Der ASB erwartet aber von den Beschäftigten in der Altenpflege, dass sie für eine bessere Personalausstattung beim ASB in Brieske auf einen Tarifvertrag und auf tarifvertraglich geregelte Einkommenserhöhungen verzichten.
Die Bundesregierung aus CDU und SPD und der Bundestag haben mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz ab 1. Januar 2015 ausdrücklich neu geregelt, dass Tarifverträge bei der Finanzierung der Pflege und bei den Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Damit haben die Bundesregierung und der Bundestag sichergestellt, dass die Personalkosten und Personalkostensteigerungen aus Tarifverträgen durch die Pflegesätze bzw. Gesamtheimentgelte und somit auch durch die Heimbewohneranteile finanziert werden.
Quelle: ver.di-Bezirk Cottbus