Verbraucherzentrale erklärt, was das zukünftige Recht bedeutet und was Kontosuchende tun sollten
Die Banken dürfen spätestens ab Sommer 2016 niemanden mehr abweisen, der ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen will. Am 28.10.2015 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt. Das Gesetz muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden. Damit wird die EU-Richtlinie zu Zahlungskonten umgesetzt. Der späteste Umsetzungstermin ist der 18.9.2016. „Aktuell werden in Brandenburg nur die Sparkassen gesetzlich dazu verpflichtet, jedem ein Girokonto einzurichten“, erläutert Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Derzeit werden viele Verbraucher bei der Bank ihrer Wahl abgelehnt, da sie entweder keinen festen Wohnsitz nachweisen oder keine Ausweispapiere vorlegen können. Nach dem noch zu beschließenden Gesetz darf dann jeder, der sich legal in der EU aufhält, ein so genanntes Basiskonto einrichten. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss jeder Kunde geschäftsfähig sein, so die Regierungserklärung.
Der Kunde bekommt dann eine EC-Karte und kann Geld überweisen, darf jedoch sein Konto nicht überziehen. „Wir begrüßen die neue Regelung. So stehen alle Banken in der Verantwortung, jedem ein einfaches Girokonto anzubieten, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Wir fürchten allerdings, dass die Kontoführungskosten deutlich steigen werden. Denn eine feste Kostengrenze ist gesetzlich nicht geplant“, so der Jurist.
Welche Bank ist die Richtige?
Bis das Gesetz in Kraft tritt, sollten sich Kontosuchende zunächst ihre Wunsch-Bank auswählen. Dabei sollte man vor allem auf folgende Auswahlkriterien achten: geringe Fremdabhebegebühr, viele Geldautomaten, eine gut erreichbare Filiale sowie niedrige Kosten. „Hat man sich für ein Geldinstitut entschieden, sollten Verbraucher einen Kontoeröffnungsantrag auf Guthabenbasis stellen“, empfiehlt Schaarschmidt. Wird dieser abgelehnt, so sollte eine schriftliche Ablehnung eingefordert werden. „Findet nur ein ablehnendes Gespräch in der Filiale statt, notieren Sie sich den Namen des Mitarbeiters, Datum, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs sowie die Adresse der Bank. Anschließend können Sie kostenfrei Beschwerde beim Ombudsmann des jeweiligen Banken- oder Sparkassenverbandes einreichen, um das Girokonto zu bekommen“, rät der Jurist.
Individuellen Rat erhalten Betroffene bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
- per E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht und ist Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung im Land.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Im Jahr 2015 feiert sie ihren 25. Geburtstag.
Foto: Wikipedia gemeinfrei
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg