Brandenburg hat am Jahresanfang – als drittes Bundesland nach Bayern und Niedersachsen – eine Konzeption zur Eindämmung der Rückfallgefahr von Sexualstraftätern in die Praxis eingeführt.
Im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug werden demnach Sexualstraftäter künftig einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolgt eine noch engere Begleitung des entlassenen Täters. Ihm erteilte Weisungen können effektiver überwacht werden.
Justizministerin Beate Blechinger hat die – gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitete – Konzeption HEADS („Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter”) heute in Potsdam vorgestellt.
HEADS verbessert den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen: Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden.
Die Entscheidung, ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird, trifft die – beim Brandenburgischen Landeskriminalamt in Eberswalde angesiedelte – Zentralstelle HEADS nach Auswertung der eingegangenen Informationen. Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch” einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Die Entlassung von Sexualstraftätern, die eine Freiheitsstrafe voll verbüßt haben, stellt nicht nur Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt vor besondere Probleme. Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass ein Täter seine durch ein Gericht verhängte Strafe abschließend verbüßt hat und damit grundsätzlich wieder seine vollen verfassungsgemäßen Freiheitsrechte genießt. Auf der anderen Seite steht die Erkenntnis, dass gerade von Sexualstraftätern mit entsprechenden Neigungen in besonderem Maße eine Rückfallgefahr ausgeht. HEADS stellt einen großen und wichtigen Schritt dar, diese Gefahr zu reduzieren.
Man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten – leider – nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko wird immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich ist, die von der Verfassung gezogen werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Brandenburg hat am Jahresanfang – als drittes Bundesland nach Bayern und Niedersachsen – eine Konzeption zur Eindämmung der Rückfallgefahr von Sexualstraftätern in die Praxis eingeführt.
Im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug werden demnach Sexualstraftäter künftig einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolgt eine noch engere Begleitung des entlassenen Täters. Ihm erteilte Weisungen können effektiver überwacht werden.
Justizministerin Beate Blechinger hat die – gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitete – Konzeption HEADS („Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter”) heute in Potsdam vorgestellt.
HEADS verbessert den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen: Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden.
Die Entscheidung, ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird, trifft die – beim Brandenburgischen Landeskriminalamt in Eberswalde angesiedelte – Zentralstelle HEADS nach Auswertung der eingegangenen Informationen. Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch” einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Die Entlassung von Sexualstraftätern, die eine Freiheitsstrafe voll verbüßt haben, stellt nicht nur Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt vor besondere Probleme. Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass ein Täter seine durch ein Gericht verhängte Strafe abschließend verbüßt hat und damit grundsätzlich wieder seine vollen verfassungsgemäßen Freiheitsrechte genießt. Auf der anderen Seite steht die Erkenntnis, dass gerade von Sexualstraftätern mit entsprechenden Neigungen in besonderem Maße eine Rückfallgefahr ausgeht. HEADS stellt einen großen und wichtigen Schritt dar, diese Gefahr zu reduzieren.
Man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten – leider – nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko wird immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich ist, die von der Verfassung gezogen werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Brandenburg hat am Jahresanfang – als drittes Bundesland nach Bayern und Niedersachsen – eine Konzeption zur Eindämmung der Rückfallgefahr von Sexualstraftätern in die Praxis eingeführt.
Im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug werden demnach Sexualstraftäter künftig einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolgt eine noch engere Begleitung des entlassenen Täters. Ihm erteilte Weisungen können effektiver überwacht werden.
Justizministerin Beate Blechinger hat die – gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitete – Konzeption HEADS („Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter”) heute in Potsdam vorgestellt.
HEADS verbessert den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen: Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden.
Die Entscheidung, ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird, trifft die – beim Brandenburgischen Landeskriminalamt in Eberswalde angesiedelte – Zentralstelle HEADS nach Auswertung der eingegangenen Informationen. Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch” einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Die Entlassung von Sexualstraftätern, die eine Freiheitsstrafe voll verbüßt haben, stellt nicht nur Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt vor besondere Probleme. Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass ein Täter seine durch ein Gericht verhängte Strafe abschließend verbüßt hat und damit grundsätzlich wieder seine vollen verfassungsgemäßen Freiheitsrechte genießt. Auf der anderen Seite steht die Erkenntnis, dass gerade von Sexualstraftätern mit entsprechenden Neigungen in besonderem Maße eine Rückfallgefahr ausgeht. HEADS stellt einen großen und wichtigen Schritt dar, diese Gefahr zu reduzieren.
Man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten – leider – nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko wird immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich ist, die von der Verfassung gezogen werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Brandenburg hat am Jahresanfang – als drittes Bundesland nach Bayern und Niedersachsen – eine Konzeption zur Eindämmung der Rückfallgefahr von Sexualstraftätern in die Praxis eingeführt.
Im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug werden demnach Sexualstraftäter künftig einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolgt eine noch engere Begleitung des entlassenen Täters. Ihm erteilte Weisungen können effektiver überwacht werden.
Justizministerin Beate Blechinger hat die – gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitete – Konzeption HEADS („Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter”) heute in Potsdam vorgestellt.
HEADS verbessert den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen: Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden.
Die Entscheidung, ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird, trifft die – beim Brandenburgischen Landeskriminalamt in Eberswalde angesiedelte – Zentralstelle HEADS nach Auswertung der eingegangenen Informationen. Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch” einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Die Entlassung von Sexualstraftätern, die eine Freiheitsstrafe voll verbüßt haben, stellt nicht nur Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt vor besondere Probleme. Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass ein Täter seine durch ein Gericht verhängte Strafe abschließend verbüßt hat und damit grundsätzlich wieder seine vollen verfassungsgemäßen Freiheitsrechte genießt. Auf der anderen Seite steht die Erkenntnis, dass gerade von Sexualstraftätern mit entsprechenden Neigungen in besonderem Maße eine Rückfallgefahr ausgeht. HEADS stellt einen großen und wichtigen Schritt dar, diese Gefahr zu reduzieren.
Man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten – leider – nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko wird immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich ist, die von der Verfassung gezogen werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz