Brandenburgs Wälder sind in diesen Tagen wieder vielerorts ein be-liebtes Ziel für Pilzsammler. Für den Eigenbedarf ist das Sammeln erlaubt, jedoch nicht für gewerbliche Zwecke. Auch sollten nur solche Pilze gesammelt werden, die man kennt oder sicher bestimmen kann. Im Zweifelsfall hilft ein Besuch beim Pilzberater.
In Deutschlands Wäldern wachsen etwa 5.000 Pilzarten. Davon kommen etwa 4.000 auch in Brandenburg vor, etwa 40 davon sind beliebte Speisepilze. Das Waldgesetz des Landes gestattet allen das Betreten der Wälder zur Erholung und auch zum Sam-meln von Waldfrüchten und Pilzen in geringer Menge und ausschließlich für den Eigen-bedarf.
Leider wird das nicht von allen Waldbesuchern respektiert. Immer öfter sind speziali-sierte Sammler in den Wäldern unterwegs, um zum Beispiel Steinpilze, Pfifferlinge oder Maronen in großen Mengen zu gewerblichen Zwecken zu entnehmen. Das gewerbliche Sammeln und das Befahren des Waldes ist aber nur mit einer ausdrücklichen Gestat-tung des Waldbesitzers erlaubt. Für den Landeswald wird eine Genehmigung zum Sammeln von Waldfrüchten für gewerbliche Zwecke grundsätzlich nicht erteilt.
Auch aus Naturschutzgründen ist das Sammeln von Waldfrüchten auf geringe Mengen für den persönlichen Bedarf begrenzt. Zu beachten ist außerdem, dass nach § 15 des Landeswaldgesetzes umzäunte Flächen nicht betreten werden dürfen. Wer sich zur Pilzsuche in den Wald begibt, sollte sich so verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, geschädigt und verschmutzt wird. Auch bei feuchtem Wetter gilt in Brandenburgs Wäl-dern das Rauchverbot. Wer nicht sicher ist, welchen Pilz er in seinem Korb hat, sollte sich vor dem Verzehr unbedingt Rat bei einem Pilzsachverständigen holen. Eine Über-sicht über die Ansprechpartner gibt es im Internet auf den Seiten des Brandenburgi-schen Landesverbands der Pilzsachverständigen unter www.blp-ev.de.
Die Beratungen sind kostenlos.
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Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft