Die Nachfrage von Arbeitgebern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Kurzarbeit ist weiterhin auf hohem Niveau.
Nach vorläufigen Angaben haben im März insgesamt 24.000 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt, gegenüber dem Vormonat war das ein Plus von 7.200. Die in den Anzeigen genannte Personenzahl ist gegenüber Februar auf 670.400 gesunken (-28.500), gegenüber dem Vorjahresmonat jedoch um 658.200 gestiegen.
Zu einem Großteil stammen die Anzeigen zur Kurzarbeit aus dem Maschinenbau und von Automobil- und Zulieferbetrieben.
Hintergrund zur Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Die Nachfrage von Arbeitgebern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Kurzarbeit ist weiterhin auf hohem Niveau.
Nach vorläufigen Angaben haben im März insgesamt 24.000 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt, gegenüber dem Vormonat war das ein Plus von 7.200. Die in den Anzeigen genannte Personenzahl ist gegenüber Februar auf 670.400 gesunken (-28.500), gegenüber dem Vorjahresmonat jedoch um 658.200 gestiegen.
Zu einem Großteil stammen die Anzeigen zur Kurzarbeit aus dem Maschinenbau und von Automobil- und Zulieferbetrieben.
Hintergrund zur Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit