Im Notfall schnell an die “Pille danach” kommen: Die im Januar von der EU-Kommission getroffene Entscheidung, die Rezeptpflicht aufzuheben, findet ab sofort in Deutschland Anwendung. Damit entfällt der Arztbesuch und betroffene Frauen erhalten die Notfall-Pille künftig ohne Rezept in jeder Apotheke. Die Landesapothekerkammer Brandenburg begrüßt diese Neuerung und beantwortet drei Fragen zur “Pille danach”.
- Was ändert sich mit der Neuregelung?Ab sofort ist die “Pille danach” in allen wohnortnahen Apotheken und damit auch im flächendeckenden Nacht- und Notdienst rezeptfrei erhältlich.
“Mit unserer persönlichen Beratung der Frau gewährleisten wir eine sichere Anwendung des Medikaments und verhindern damit auch Missbrauch”, so Katrin Wolbring, Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer Brandenburg.Bisher mussten Frauen zunächst einen Arzt aufsuchen, um dort ein Rezept zu bekommen. “Das war vor allem an den Wochenenden ein Problem, da sie sich an den notärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme von Krankenhäusern wenden mussten”, sagt Katrin Wolbring. Mit der Neuregelung entfällt dieser Gang zum Arzt. Die Betroffene erhält das Medikament ab sofort ohne Rezept in jeder Apotheke, auch während des Nacht- und Notdienstes. - Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene? “Mit der Rezeptfreiheit erhöht sich jetzt die Sicherheit für die Patientin. Die wesentlich schnellere Verfügbarkeit ist von großem Vorteil, denn je eher die ,Pille danach‘ eingenommen wird, desto zuverlässiger ist ihre Wirkung”, erklärt die Filialleiterin der Apotheke im Schloßpark-Center Senftenberg.Apotheker raten zu einer Einnahme der “Pille danach” in den ersten zwölf bis 24 Stunden nach einer Verhütungspanne. Bisher verging – gerade am Wochenende – viel Zeit, bis ein Rezept ausgestellt war und die Patientin es in der Apotheke einlösen konnte.
- Wann bekommt man die “Pille danach”?Das Medikament ist ausschließlich für den Notfall gedacht, wenn andere Mittel versagt haben oder gar nicht verhütet wurde. Patientinnen sollten jedoch beachten, dass die “Pille danach” kein Ersatz für sonstige Verhütungsmethoden wie Kondome oder die “normale” Pille ist. “Sie wirkt am besten, je eher sie eingenommen wird, bietet jedoch keinen 100- prozentigen Schutz vor einer Schwangerschaft”, so der wichtige Hinweis von Katrin Wolbring. Bis zur nächsten Regelblutung, die sich um einige Tage nach vorn oder hinten verschieben kann, muss zusätzlich mit Kondomen verhütet werden. Bleibt nach der Einnahme der “Pille danach” die Blutung aus oder ist nur sehr schwach, sollten Betroffene in jedem Fall einen Frauenarzt aufsuchen und einen Schwangerschaftstest machen.
Hintergrund:
Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 1.600 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 14 Krankenhausapotheken).
Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg