Brandenburg zahlt den Landwirten seit dem Jahr 2000 mit Hilfe der Europäischen Union einen finanziellen Ausgleich für verordnete Bewirtschaftungs- einschränkungen in Europäischen Schutzgebieten. Das Land verfolgt damit das Ziel, diese naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete im Verbund EU-Mitgliedstaaten zu sichern. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 wurden 3,67 Millionen Euro an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. Dies bedeutet gegenüber den vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine Steigerung der Auszahlungen um 200.000 Euro.
Bei Einhaltung bestimmter Wirtschaftsmaßnahmen im Natura-2000-Gebiet kann der Landwirt auf Antrag einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste erhalten. Gefördert wird insbesondere die einschränkende Extensive Grünlandnutzung, die zugunsten der Wahrung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands von bedeutsamen Lebensraumtypen beziehungsweise zur Stabilisierung von seltenen Tierarten angeordnet wird. Gefördert wird dabei der Verzicht auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie eine späte und eingeschränkte Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdterminen. Diese Bewirtschaftungsbegrenzungen dienen der Verbesserung der Schutzbedingungen für solche Lebensraumtypen und Arten, die auf verringerte Nährstoffeinträge positiv reagieren. Als Beispiele zu nennen sind binnenländisches Feuchtgrünland, Großseggenriede und Frischwiesen in ihrer Funktion unter anderem als Rast- und Nahrungsstätten für Seggenrohrsänger, Großtrappe und Wachtelkönig. So tragen die Ausgleichszahlungen an die Landwirte neben einem Kostenausgleich auch zu einer höheren Akzeptanz der europäischen Naturschutzgebiete bei. 2008 haben 288 Landwirtschaftsbetriebe Zahlungen erhalten, womit Naturschutzauflagen auf 40.000 Hektar umgesetzt wurden.
Die für das Land Brandenburg geltende Förderrichtlinie wurde im Amtsblatt vom 23. Januar 2008 Nummer 3 veröffentlicht und basiert auf der Grundlage der EU-Verordnung 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großtrappe, © Snowyowls (wikipedia.org)
Brandenburg zahlt den Landwirten seit dem Jahr 2000 mit Hilfe der Europäischen Union einen finanziellen Ausgleich für verordnete Bewirtschaftungs- einschränkungen in Europäischen Schutzgebieten. Das Land verfolgt damit das Ziel, diese naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete im Verbund EU-Mitgliedstaaten zu sichern. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 wurden 3,67 Millionen Euro an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. Dies bedeutet gegenüber den vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine Steigerung der Auszahlungen um 200.000 Euro.
Bei Einhaltung bestimmter Wirtschaftsmaßnahmen im Natura-2000-Gebiet kann der Landwirt auf Antrag einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste erhalten. Gefördert wird insbesondere die einschränkende Extensive Grünlandnutzung, die zugunsten der Wahrung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands von bedeutsamen Lebensraumtypen beziehungsweise zur Stabilisierung von seltenen Tierarten angeordnet wird. Gefördert wird dabei der Verzicht auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie eine späte und eingeschränkte Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdterminen. Diese Bewirtschaftungsbegrenzungen dienen der Verbesserung der Schutzbedingungen für solche Lebensraumtypen und Arten, die auf verringerte Nährstoffeinträge positiv reagieren. Als Beispiele zu nennen sind binnenländisches Feuchtgrünland, Großseggenriede und Frischwiesen in ihrer Funktion unter anderem als Rast- und Nahrungsstätten für Seggenrohrsänger, Großtrappe und Wachtelkönig. So tragen die Ausgleichszahlungen an die Landwirte neben einem Kostenausgleich auch zu einer höheren Akzeptanz der europäischen Naturschutzgebiete bei. 2008 haben 288 Landwirtschaftsbetriebe Zahlungen erhalten, womit Naturschutzauflagen auf 40.000 Hektar umgesetzt wurden.
Die für das Land Brandenburg geltende Förderrichtlinie wurde im Amtsblatt vom 23. Januar 2008 Nummer 3 veröffentlicht und basiert auf der Grundlage der EU-Verordnung 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großtrappe, © Snowyowls (wikipedia.org)
Brandenburg zahlt den Landwirten seit dem Jahr 2000 mit Hilfe der Europäischen Union einen finanziellen Ausgleich für verordnete Bewirtschaftungs- einschränkungen in Europäischen Schutzgebieten. Das Land verfolgt damit das Ziel, diese naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete im Verbund EU-Mitgliedstaaten zu sichern. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 wurden 3,67 Millionen Euro an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. Dies bedeutet gegenüber den vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine Steigerung der Auszahlungen um 200.000 Euro.
Bei Einhaltung bestimmter Wirtschaftsmaßnahmen im Natura-2000-Gebiet kann der Landwirt auf Antrag einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste erhalten. Gefördert wird insbesondere die einschränkende Extensive Grünlandnutzung, die zugunsten der Wahrung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands von bedeutsamen Lebensraumtypen beziehungsweise zur Stabilisierung von seltenen Tierarten angeordnet wird. Gefördert wird dabei der Verzicht auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie eine späte und eingeschränkte Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdterminen. Diese Bewirtschaftungsbegrenzungen dienen der Verbesserung der Schutzbedingungen für solche Lebensraumtypen und Arten, die auf verringerte Nährstoffeinträge positiv reagieren. Als Beispiele zu nennen sind binnenländisches Feuchtgrünland, Großseggenriede und Frischwiesen in ihrer Funktion unter anderem als Rast- und Nahrungsstätten für Seggenrohrsänger, Großtrappe und Wachtelkönig. So tragen die Ausgleichszahlungen an die Landwirte neben einem Kostenausgleich auch zu einer höheren Akzeptanz der europäischen Naturschutzgebiete bei. 2008 haben 288 Landwirtschaftsbetriebe Zahlungen erhalten, womit Naturschutzauflagen auf 40.000 Hektar umgesetzt wurden.
Die für das Land Brandenburg geltende Förderrichtlinie wurde im Amtsblatt vom 23. Januar 2008 Nummer 3 veröffentlicht und basiert auf der Grundlage der EU-Verordnung 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großtrappe, © Snowyowls (wikipedia.org)
Brandenburg zahlt den Landwirten seit dem Jahr 2000 mit Hilfe der Europäischen Union einen finanziellen Ausgleich für verordnete Bewirtschaftungs- einschränkungen in Europäischen Schutzgebieten. Das Land verfolgt damit das Ziel, diese naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete im Verbund EU-Mitgliedstaaten zu sichern. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 wurden 3,67 Millionen Euro an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. Dies bedeutet gegenüber den vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine Steigerung der Auszahlungen um 200.000 Euro.
Bei Einhaltung bestimmter Wirtschaftsmaßnahmen im Natura-2000-Gebiet kann der Landwirt auf Antrag einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste erhalten. Gefördert wird insbesondere die einschränkende Extensive Grünlandnutzung, die zugunsten der Wahrung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands von bedeutsamen Lebensraumtypen beziehungsweise zur Stabilisierung von seltenen Tierarten angeordnet wird. Gefördert wird dabei der Verzicht auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie eine späte und eingeschränkte Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdterminen. Diese Bewirtschaftungsbegrenzungen dienen der Verbesserung der Schutzbedingungen für solche Lebensraumtypen und Arten, die auf verringerte Nährstoffeinträge positiv reagieren. Als Beispiele zu nennen sind binnenländisches Feuchtgrünland, Großseggenriede und Frischwiesen in ihrer Funktion unter anderem als Rast- und Nahrungsstätten für Seggenrohrsänger, Großtrappe und Wachtelkönig. So tragen die Ausgleichszahlungen an die Landwirte neben einem Kostenausgleich auch zu einer höheren Akzeptanz der europäischen Naturschutzgebiete bei. 2008 haben 288 Landwirtschaftsbetriebe Zahlungen erhalten, womit Naturschutzauflagen auf 40.000 Hektar umgesetzt wurden.
Die für das Land Brandenburg geltende Förderrichtlinie wurde im Amtsblatt vom 23. Januar 2008 Nummer 3 veröffentlicht und basiert auf der Grundlage der EU-Verordnung 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großtrappe, © Snowyowls (wikipedia.org)