Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.
Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.
Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.
Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.