Konsequenzen aus Vereinsverboten in verschiedenen Ländern
Potsdam – Nach den Mitgliedern der „Hells Angels“ müssen in Brandenburg künftig auch Mitglieder anderer Rockergruppierungen mit Strafverfahren und Beschlagnahmen rechnen, wenn sie weiterhin in der Öffentlichkeit die Symbole ihrer Clubs zeigen. Das teilten Innen- und Justizministerium heute in Potsdam mit. Betroffen sind die Gruppierungen „Bandidos MC“, „Chicanos MC“, „Diablos MC“, „X-Team“, „Gremium MC“, „Red Devils MC“, „Mongols MC“, „Schwarze Schar“ und „Schwarze Jäger“. Damit ziehen Generalstaatsanwaltschaft und Polizeipräsidium weitere Konsequenzen aus Vereinsverboten gegen Rockerclubs in verschiedenen Ländern.
Sie beziehen sich dabei auf die Grundsätze des Oberlandesgerichts Hamburg zum Verbot der Kennzeichen der „Hells Angels“. Danach erstreckt sich ein Vereinsverbot auf alle Schriftzüge und Vereinssymbole unabhängig von den jeweiligen Ortzusätzen. Das öffentliche Tragen auch nur einzelner Teile der Vereinsabzeichen stellt daher eine Straftat nach dem Vereinsgesetz dar. Bereits seit Juni dürfen die „Hells Angels“ ihren geflügelten Totenkopf und den Schriftzug Hells Angels nicht mehr öffentlich zeigen. Die Polizei registrierte in Brandenburg bislang nur sehr wenige Verstöße gegen dieses Verbot.
Innenminister Ralf Holzschuher betonte: „Wir unternehmen damit einen weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Mit der öffentlichen Zurschaustellung ihrer Symbole wollen die betreffenden Rockerclubs Machtansprüche demonstrieren und andere einschüchtern. Sie schrecken im Zweifel auch nicht davor zurück, ihre Machtansprüche mit Gewalt durchzusetzen. Damit fordern sie den Rechtsstaat heraus. Mit der flächendeckenden Durchsetzung des Verbots ihrer Vereinssymbole macht der Rechtsstaat unmissverständlich deutlich, dass er nicht länger bereit ist, das hinzunehmen.“
Justizminister Helmuth Markov sagte: „Vereinswappen und Embleme haben in der verbotenen Rockerszene große Bedeutung. Das Auftreten in einheitlicher Ver-einskluft hat den Charakter uniformierten Handelns und zielt auf Wiedererkennung und Solidarisierung der Mitglieder untereinander sowie auf Abgrenzung zu allen Außenstehenden ab. Ich trete deshalb dafür ein, dass die Vorgaben der Rechtsprechung, wonach das Tragen oder öffentliche Mitsichführen bestimmter Zeichen und Embleme verbotener Rocker- oder rockerähnlicher Gruppierungen den Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG erfüllt, in Brandenburg konsequent umgesetzt und entsprechende Verstöße gegen das sog. Kuttentrageverbot durch die Strafverfolgungsbehörden schnell und unbeirrt verfolgt werden.“
Im Jahr 2013 registrierte die Polizei in Brandenburg insgesamt 396 Straftaten, die durch Angehörige von Rockergruppierungen (Haupt- und Unterstützerclubs) begangen wurden. Schwerpunkte der begangenen Straftaten waren Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz, Körperverletzungs- sowie Erpressungsdelikte.
Zur Rockerszene in Brandenburg gehören die „Bandidos“ mit zwei Chaptern in Lauchhammer und Perleberg sowie zwei Unterstützerclubs (Supporter-Clubs) in Perleberg und Pritzwalk. Den Bandidos und ihrem Umfeld werden rund 40 Personen zugeordnet. Ferner bestehen drei Chapter und ein Supporter-Club des „Gremium MC“ in Bad Freienwalde, Frankfurt (Oder) und Spremberg mit zusammen rund 80 namentlich bekannten Angehörigen.
Größte Rockergruppierung sind die Hells Angels mit insgesamt drei Chartern – den Chartern East Area und Potsdam in der Landeshauptstadt sowie einem Charter in Cottbus – mit insgesamt rund 50 namentlich bekannten Mitgliedern oder Anwärtern. Hinzukommen sowie 13 Supporter-Clubs mit zusammen mehr als 120 Angehörigen.
Quelle: Ministerium des Innern / der Justiz