In den letzten Wochen erreichten mich zahlreiche Zuschriften besorgter Eltern von Schülern der Mosaik-Grundschule in Döbern, Sie sind verunsichert, erschrocken und empört über das Vorgehen des Staatlichen Schulamtes Cottbus. Ich meine: zu Recht! Denn hier wird auf Kosten der betroffenen Kinder ein waghalsiges Experiment gestartet, das – mit gesundem Menschenverstand betrachtet – zum Scheitern verurteilt ist.
Das Schulamt möchte künftig nur noch zwei Klassen in der Jahrgangsstufe drei an der Grundschule Döbern zulassen. Bisher werden die betroffenen Schüler in drei Klassenverbänden beschult. Was dazu führen wird, dass künftig zwei viel größere Klassen (mit dann 27 bzw. 28 Schülern) gebildet werden würden.
Da sich die Döberner Mosaik-Grundschule am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ beteiligt, wäre eine solche Klassenvergrößerung besonders dramatisch und hätte aus meiner Sicht negative Folgen für die betroffenen Schüler.
Das Staatliche Schulamt verstößt mit seiner Entscheidung gegen bestehende Verwaltungsvorschriften, die besagen, dass bei einem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf die Klassenstärke bei maximal 23 Schülern liegen soll.
Das Amt Döbern-Land als örtlicher Schulträger kann die Entscheidung des Staatlichen Schulamtes nicht nachvollziehen, zumal es sogar mit einem Anstieg der Schülerzahlen aufgrund zu erwartender Zuzüge aus Nachbargemeinden rechnet. Dies würde die Situation in den betroffen Klassenverbänden zusätzlich verschärfen. Die räumlichen Voraussetzungen für die Bildung von drei dritten Klassen sind gegeben. Meines Wissens ist auch das notwendige pädagogische Personal in ausreichender Zahl vorhanden. Einzig an der Einsicht des Staatlichen Schulamtes scheint es nun noch zu mangeln.
Mir wurde einst – damals noch in meiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Spremberg – bei mehreren Präsidiumssitzungen des Städte- und Gemeindebundes von Vertretern des Bildungsministeriums versichert, dass bei Inklusionsklassen eine niedrige Schülerzahl eingehalten wird, da natürlich ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht.
Wieder einmal wird das Bildungsministerium durch das Handeln des ihm unterstehenden Staatlichen Schulamtes wortbrüchig.
Klaus-Peter Schulze (MdB)