Bereits im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt. Demnach müssen Banken das zu Unrecht erhobene Entgelt an ihre Kunden zurück-zahlen. Doch bisher erhielten nur wenige ihr Geld. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, konsequent auf die Auszahlung zu bestehen. Zur Rückforderung hält die VZB einen Musterbrief bereit.
„Für Banken gibt es keinen Rechtsgrund mehr, die Rückzahlung der unzulässigen Gebühren zu verweigern“, erläutert Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die so genannten Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite können laut BGH-Urteil zuzüglich Zinsen zurückgefordert werden.“
Doch halten viele Banken ihre Kunden hin oder bieten fragliche Kompromisse an. Einige Banken erstatten Verbrauchern nur einen Teil des Geldes zurück und geben vor, dies geschehe aus Kulanz. „Wer als Verbraucher auf einen solchen Deal eingeht, verzichtet auf weitere Rechte und die Rückzahlung der eigentlich fälligen kompletten Kreditbearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen. Hier ist Vorsicht geboten“, so Schaarschmidt. Aufpassen sollten Kunden auch, wenn ihnen Finanzinstitute scheinbar willkürlich irgendeinen Betrag erstatten. So zahlen manche nur das reine Bearbeitungsentgelt ohne Zinsen zurück. Oder bei Kettenkrediten wird nur eines von mehreren erhobenen Bearbeitungsentgelten erstattet. Eine weitere Ausrede ist, dass die Bearbeitungsgebühr individuell im Vertrag zustande gekommen und somit nicht erstattungsfähig sei. Einige Banken und Sparkassen sind auch der Meinung, Immobiliendarlehen seien vom BGH-Urteil nicht betroffen. „Bei privater Verwendung gehören Immobiliendarlehen ebenfalls zu den Verbraucherkrediten und unterfallen damit der Rechtsprechung“, so Schaarschmidt weiter.
Einige Finanzinstitute berufen sich darauf, dass die Forderung verjährt sei. Das ist jedoch noch nicht geklärt. Hierzu wird am 28. Oktober ein weiteres BGH-Urteil erwartet. „Sicher ist, dass die Banken mindestens jene Kunden entschädigen müssen, die seit dem 1. Januar 2011 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben“, klärt Verbraucherschützer Schaarschmidt auf.
Was können Verbraucher also tun, wenn ihnen mit so vielen kreativen Ausreden begegnet wird? Erk Schaarschmidt empfiehlt: „Konsequent bleiben und darauf bestehen, die unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr zurück erstattet zu bekommen. Mit dem BGH-Urteil liegt ein höchstrichterliches Urteil vor, dem auch die Banken nachkommen müssen. Lehnen diese weiterhin den vollen Rückforderungsanspruch ab oder zahlen keinen Zins, sollten die Verbraucher mit allen Unterlagen in die Beratung der Verbraucherzentrale kommen. Wir prüfen den Sachverhalt und geben Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.“
Für Betroffene, die bei ihrem Finanzinstitut das Bearbeitungsentgelt noch nicht zurückgefordert haben, stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Musterbrief unter www.vzb.de/musterbrief-kredit bereit.