Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, hat eine positive Jahresbilanz für den Bürokratieabbau in Brandenburg gezogen: „Wir haben die Belastung in verschiedenen Bereichen weiter spürbar gesenkt und so einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Brandenburg und für mehr Bürgerfreundlichkeit geleistet“, erklärte Appel am Samstag in Potsdam.
So könnten seit diesem Jahr Investoren und Häuslebauer schneller Klarheit über die Realisierbarkeit ihrer Projekte erhalten. Bereits vor Erteilung der Baugenehmigung würden mit dem so genannten Vorbescheid nicht nur baurechtliche Fragen geklärt, sondern auch verbindliche Aussagen über die naturschutz- oder denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens getroffen. Appel verwies zudem darauf, dass als Pilotprojekt im Landkreis Märkisch-Oderland Bauherren die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen einer Standarderprobung beim Umbau von Häusern auf die baurechtlichen Vorgaben zur Deckenhöhe und zur Fenstergröße zu verzichten. Davon profitierten beispielsweise diejenigen, die eine Scheune zu Wohnraum umbauen möchten.
Auf der Habenseite sieht der Staatskanzleichef auch die Vereinfachungen im Straßenrecht. Damit werde die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Bürger und Wirtschaft erleichtert. Ferner sei es nunmehr möglich, beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren zu verzichten, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Als weiteres Beispiel für Entbürokratisierung nannte Appel die Neufassung des brandenburgischen Wassergesetzes. Dadurch konnten die Unternehmen von gesetzlichen Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) im Umfang von 17 % entlastet werden. Durch die Novellierung des Gebührengesetzes schließlich erhielten Bürger und Unternehmen zukünftig nur noch einen Gebührenbescheid, auch wenn verschiedene Behörden an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind.
Für wichtig hält der Chef der Staatskanzlei, dass im zu Ende gehenden Jahr auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen, die von notwendigen gesetzlichen Neuregelungen betroffen sind, intensiviert wurde. So seien beim Abfall- und Heimgesetz die Hinweise der Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase der Gesetzgebung aufgegriffen und nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Laut Appel ist 2008 die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern beim Bürokratieabbau deutlich ausgeweitet worden. „Wir sind davon überzeugt, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit mit anderen Partnern Verwaltungsabläufe serviceorientierter und kundenfreundlicher gestalten können“, sagte Appel. Leichter verständlich sollen zukünftig auch Behördenschreiben und Formulare werden. Deshalb habe die Landesregierung begonnen, in den Bereichen Denkmal- und Arbeitsschutz Behördentexte im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit zu überarbeiten.
Ab dem nächsten Jahr wird nach Angaben von Appel bei neuen oder zu ändernden Gesetzen und Verordnungen des Landes der Aufwand abgeschätzt, der Bürgern und Unternehmen durch so genannte Informationspflichten entsteht. Zum Einsatz kommt dabei das Standardkosten-Modell, das in Brandenburg bereits im Rahmen verschiedener Modellprojekte erfolgreich erprobt wurde.
Die Staatskanzlei ist seit 2004 für die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Brandenburg verantwortlich. Eine so genannte Normenprüfstelle war auf Veranlassung des Koalitionsvertrages im Verantwortungsbereich des Chefs der Staatskanzlei eingerichtet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, hat eine positive Jahresbilanz für den Bürokratieabbau in Brandenburg gezogen: „Wir haben die Belastung in verschiedenen Bereichen weiter spürbar gesenkt und so einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Brandenburg und für mehr Bürgerfreundlichkeit geleistet“, erklärte Appel am Samstag in Potsdam.
So könnten seit diesem Jahr Investoren und Häuslebauer schneller Klarheit über die Realisierbarkeit ihrer Projekte erhalten. Bereits vor Erteilung der Baugenehmigung würden mit dem so genannten Vorbescheid nicht nur baurechtliche Fragen geklärt, sondern auch verbindliche Aussagen über die naturschutz- oder denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens getroffen. Appel verwies zudem darauf, dass als Pilotprojekt im Landkreis Märkisch-Oderland Bauherren die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen einer Standarderprobung beim Umbau von Häusern auf die baurechtlichen Vorgaben zur Deckenhöhe und zur Fenstergröße zu verzichten. Davon profitierten beispielsweise diejenigen, die eine Scheune zu Wohnraum umbauen möchten.
Auf der Habenseite sieht der Staatskanzleichef auch die Vereinfachungen im Straßenrecht. Damit werde die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Bürger und Wirtschaft erleichtert. Ferner sei es nunmehr möglich, beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren zu verzichten, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Als weiteres Beispiel für Entbürokratisierung nannte Appel die Neufassung des brandenburgischen Wassergesetzes. Dadurch konnten die Unternehmen von gesetzlichen Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) im Umfang von 17 % entlastet werden. Durch die Novellierung des Gebührengesetzes schließlich erhielten Bürger und Unternehmen zukünftig nur noch einen Gebührenbescheid, auch wenn verschiedene Behörden an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind.
Für wichtig hält der Chef der Staatskanzlei, dass im zu Ende gehenden Jahr auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen, die von notwendigen gesetzlichen Neuregelungen betroffen sind, intensiviert wurde. So seien beim Abfall- und Heimgesetz die Hinweise der Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase der Gesetzgebung aufgegriffen und nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Laut Appel ist 2008 die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern beim Bürokratieabbau deutlich ausgeweitet worden. „Wir sind davon überzeugt, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit mit anderen Partnern Verwaltungsabläufe serviceorientierter und kundenfreundlicher gestalten können“, sagte Appel. Leichter verständlich sollen zukünftig auch Behördenschreiben und Formulare werden. Deshalb habe die Landesregierung begonnen, in den Bereichen Denkmal- und Arbeitsschutz Behördentexte im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit zu überarbeiten.
Ab dem nächsten Jahr wird nach Angaben von Appel bei neuen oder zu ändernden Gesetzen und Verordnungen des Landes der Aufwand abgeschätzt, der Bürgern und Unternehmen durch so genannte Informationspflichten entsteht. Zum Einsatz kommt dabei das Standardkosten-Modell, das in Brandenburg bereits im Rahmen verschiedener Modellprojekte erfolgreich erprobt wurde.
Die Staatskanzlei ist seit 2004 für die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Brandenburg verantwortlich. Eine so genannte Normenprüfstelle war auf Veranlassung des Koalitionsvertrages im Verantwortungsbereich des Chefs der Staatskanzlei eingerichtet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, hat eine positive Jahresbilanz für den Bürokratieabbau in Brandenburg gezogen: „Wir haben die Belastung in verschiedenen Bereichen weiter spürbar gesenkt und so einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Brandenburg und für mehr Bürgerfreundlichkeit geleistet“, erklärte Appel am Samstag in Potsdam.
So könnten seit diesem Jahr Investoren und Häuslebauer schneller Klarheit über die Realisierbarkeit ihrer Projekte erhalten. Bereits vor Erteilung der Baugenehmigung würden mit dem so genannten Vorbescheid nicht nur baurechtliche Fragen geklärt, sondern auch verbindliche Aussagen über die naturschutz- oder denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens getroffen. Appel verwies zudem darauf, dass als Pilotprojekt im Landkreis Märkisch-Oderland Bauherren die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen einer Standarderprobung beim Umbau von Häusern auf die baurechtlichen Vorgaben zur Deckenhöhe und zur Fenstergröße zu verzichten. Davon profitierten beispielsweise diejenigen, die eine Scheune zu Wohnraum umbauen möchten.
Auf der Habenseite sieht der Staatskanzleichef auch die Vereinfachungen im Straßenrecht. Damit werde die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Bürger und Wirtschaft erleichtert. Ferner sei es nunmehr möglich, beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren zu verzichten, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Als weiteres Beispiel für Entbürokratisierung nannte Appel die Neufassung des brandenburgischen Wassergesetzes. Dadurch konnten die Unternehmen von gesetzlichen Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) im Umfang von 17 % entlastet werden. Durch die Novellierung des Gebührengesetzes schließlich erhielten Bürger und Unternehmen zukünftig nur noch einen Gebührenbescheid, auch wenn verschiedene Behörden an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind.
Für wichtig hält der Chef der Staatskanzlei, dass im zu Ende gehenden Jahr auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen, die von notwendigen gesetzlichen Neuregelungen betroffen sind, intensiviert wurde. So seien beim Abfall- und Heimgesetz die Hinweise der Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase der Gesetzgebung aufgegriffen und nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Laut Appel ist 2008 die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern beim Bürokratieabbau deutlich ausgeweitet worden. „Wir sind davon überzeugt, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit mit anderen Partnern Verwaltungsabläufe serviceorientierter und kundenfreundlicher gestalten können“, sagte Appel. Leichter verständlich sollen zukünftig auch Behördenschreiben und Formulare werden. Deshalb habe die Landesregierung begonnen, in den Bereichen Denkmal- und Arbeitsschutz Behördentexte im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit zu überarbeiten.
Ab dem nächsten Jahr wird nach Angaben von Appel bei neuen oder zu ändernden Gesetzen und Verordnungen des Landes der Aufwand abgeschätzt, der Bürgern und Unternehmen durch so genannte Informationspflichten entsteht. Zum Einsatz kommt dabei das Standardkosten-Modell, das in Brandenburg bereits im Rahmen verschiedener Modellprojekte erfolgreich erprobt wurde.
Die Staatskanzlei ist seit 2004 für die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Brandenburg verantwortlich. Eine so genannte Normenprüfstelle war auf Veranlassung des Koalitionsvertrages im Verantwortungsbereich des Chefs der Staatskanzlei eingerichtet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, hat eine positive Jahresbilanz für den Bürokratieabbau in Brandenburg gezogen: „Wir haben die Belastung in verschiedenen Bereichen weiter spürbar gesenkt und so einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Brandenburg und für mehr Bürgerfreundlichkeit geleistet“, erklärte Appel am Samstag in Potsdam.
So könnten seit diesem Jahr Investoren und Häuslebauer schneller Klarheit über die Realisierbarkeit ihrer Projekte erhalten. Bereits vor Erteilung der Baugenehmigung würden mit dem so genannten Vorbescheid nicht nur baurechtliche Fragen geklärt, sondern auch verbindliche Aussagen über die naturschutz- oder denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens getroffen. Appel verwies zudem darauf, dass als Pilotprojekt im Landkreis Märkisch-Oderland Bauherren die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen einer Standarderprobung beim Umbau von Häusern auf die baurechtlichen Vorgaben zur Deckenhöhe und zur Fenstergröße zu verzichten. Davon profitierten beispielsweise diejenigen, die eine Scheune zu Wohnraum umbauen möchten.
Auf der Habenseite sieht der Staatskanzleichef auch die Vereinfachungen im Straßenrecht. Damit werde die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Bürger und Wirtschaft erleichtert. Ferner sei es nunmehr möglich, beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren zu verzichten, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Als weiteres Beispiel für Entbürokratisierung nannte Appel die Neufassung des brandenburgischen Wassergesetzes. Dadurch konnten die Unternehmen von gesetzlichen Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) im Umfang von 17 % entlastet werden. Durch die Novellierung des Gebührengesetzes schließlich erhielten Bürger und Unternehmen zukünftig nur noch einen Gebührenbescheid, auch wenn verschiedene Behörden an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind.
Für wichtig hält der Chef der Staatskanzlei, dass im zu Ende gehenden Jahr auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen, die von notwendigen gesetzlichen Neuregelungen betroffen sind, intensiviert wurde. So seien beim Abfall- und Heimgesetz die Hinweise der Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase der Gesetzgebung aufgegriffen und nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Laut Appel ist 2008 die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern beim Bürokratieabbau deutlich ausgeweitet worden. „Wir sind davon überzeugt, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit mit anderen Partnern Verwaltungsabläufe serviceorientierter und kundenfreundlicher gestalten können“, sagte Appel. Leichter verständlich sollen zukünftig auch Behördenschreiben und Formulare werden. Deshalb habe die Landesregierung begonnen, in den Bereichen Denkmal- und Arbeitsschutz Behördentexte im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit zu überarbeiten.
Ab dem nächsten Jahr wird nach Angaben von Appel bei neuen oder zu ändernden Gesetzen und Verordnungen des Landes der Aufwand abgeschätzt, der Bürgern und Unternehmen durch so genannte Informationspflichten entsteht. Zum Einsatz kommt dabei das Standardkosten-Modell, das in Brandenburg bereits im Rahmen verschiedener Modellprojekte erfolgreich erprobt wurde.
Die Staatskanzlei ist seit 2004 für die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Brandenburg verantwortlich. Eine so genannte Normenprüfstelle war auf Veranlassung des Koalitionsvertrages im Verantwortungsbereich des Chefs der Staatskanzlei eingerichtet worden.
Quelle: Staatskanzlei