Das geplante neue Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLB) hat eine weitere Hürde genommen. Der brandenburgische Landtag hat das von Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD) vorbereitete Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Woidke: „Die wichtigste Serviceinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz kann damit pünktlich zum 1. Januar 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts starten.“
Über die Vorteile der Fusion des Landeslabors Brandenburg mit dem Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen zu einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung mit dem Namen Landeslabor Berlin-Brandenburg besteht Einvernehmen.
Woidke: „Durch die Zusammenlegung kann der hohe Standard im gesundheitlichen Verbraucherschutz gehalten und besser auf zukünftige Aufgaben und Krisensituationen regiert werden. Nicht zuletzt bekommen auch die Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive zum Erhalt und zur Entwicklung ihres Arbeitsgebiets.“
Der am 30. September durch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Woidke unterzeichnete Staatsvertrag geht zurück auf einen Auftrag aus der 8. gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs vom 13. Dezember 2005.
Die Errichtung des Landeslabors Berlin-Brandenburg in der Rechtsform einer von Berlin und Brandenburg gemeinsamen und dauerhaft getragenen Anstalt öffentlichen Rechts hat für die Beschäftigten zunächst zwar die Auswirkung, dass sie nicht mehr der unmittelbaren Landesverwaltung von Brandenburg beziehungsweise Berlin angehören. Da das künftige Landeslabor Berlin-Brandenburg aber dauerhaft in öffentlicher Trägerschaft wahrzunehmende Untersuchungsleistungen erbringt, führt dies nicht zu Nachteilen für die Beschäftigten. Die übergeleiteten Beschäftigten des künftigen Landeslabors Berlin-Brandenburg werden wie interne Bewerber behandelt, wenn sie sich auf Stellen im unmittelbaren Landesdienst der jeweiligen Trägerländer bewerben. Ihnen stehen somit alle Entwicklungsmöglichkeiten offen, die ihre im Landesdienst verbleibenden Kollegen haben und zwar innerhalb ebenso wie außerhalb des Landeslabors Berlin-Brandenburg.
Für beide ist die Zusammenführung der Laborkapazitäten die gebotene Konsequenz aus der zunehmenden Verflechtung beider Bundesländer, Gewinner der Laborfusion sind sowohl die knapp 6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin und Brandenburg als auch die Umwelt. Das leistungsfähige Labor wird nicht erst bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen aktiv. Es wird vor allem präventiv tätig sein und durch ein umfangreiches Spektrum an Anlass- und Routineuntersuchungen ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Die gemeinsame Laboreinrichtung wird mit jeweils 245 Beschäftigten aus Berlin und Brandenburg sowie Auszubildenden und Praktikanten insgesamt 500 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sitz der Anstalt wird Berlin. Ein weiterer dauerhafter Standort wird der moderne Laboratoriumskomplex in Frankfurt (Oder) sein.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das geplante neue Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLB) hat eine weitere Hürde genommen. Der brandenburgische Landtag hat das von Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD) vorbereitete Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Woidke: „Die wichtigste Serviceinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz kann damit pünktlich zum 1. Januar 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts starten.“
Über die Vorteile der Fusion des Landeslabors Brandenburg mit dem Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen zu einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung mit dem Namen Landeslabor Berlin-Brandenburg besteht Einvernehmen.
Woidke: „Durch die Zusammenlegung kann der hohe Standard im gesundheitlichen Verbraucherschutz gehalten und besser auf zukünftige Aufgaben und Krisensituationen regiert werden. Nicht zuletzt bekommen auch die Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive zum Erhalt und zur Entwicklung ihres Arbeitsgebiets.“
Der am 30. September durch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Woidke unterzeichnete Staatsvertrag geht zurück auf einen Auftrag aus der 8. gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs vom 13. Dezember 2005.
Die Errichtung des Landeslabors Berlin-Brandenburg in der Rechtsform einer von Berlin und Brandenburg gemeinsamen und dauerhaft getragenen Anstalt öffentlichen Rechts hat für die Beschäftigten zunächst zwar die Auswirkung, dass sie nicht mehr der unmittelbaren Landesverwaltung von Brandenburg beziehungsweise Berlin angehören. Da das künftige Landeslabor Berlin-Brandenburg aber dauerhaft in öffentlicher Trägerschaft wahrzunehmende Untersuchungsleistungen erbringt, führt dies nicht zu Nachteilen für die Beschäftigten. Die übergeleiteten Beschäftigten des künftigen Landeslabors Berlin-Brandenburg werden wie interne Bewerber behandelt, wenn sie sich auf Stellen im unmittelbaren Landesdienst der jeweiligen Trägerländer bewerben. Ihnen stehen somit alle Entwicklungsmöglichkeiten offen, die ihre im Landesdienst verbleibenden Kollegen haben und zwar innerhalb ebenso wie außerhalb des Landeslabors Berlin-Brandenburg.
Für beide ist die Zusammenführung der Laborkapazitäten die gebotene Konsequenz aus der zunehmenden Verflechtung beider Bundesländer, Gewinner der Laborfusion sind sowohl die knapp 6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin und Brandenburg als auch die Umwelt. Das leistungsfähige Labor wird nicht erst bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen aktiv. Es wird vor allem präventiv tätig sein und durch ein umfangreiches Spektrum an Anlass- und Routineuntersuchungen ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Die gemeinsame Laboreinrichtung wird mit jeweils 245 Beschäftigten aus Berlin und Brandenburg sowie Auszubildenden und Praktikanten insgesamt 500 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sitz der Anstalt wird Berlin. Ein weiterer dauerhafter Standort wird der moderne Laboratoriumskomplex in Frankfurt (Oder) sein.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das geplante neue Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLB) hat eine weitere Hürde genommen. Der brandenburgische Landtag hat das von Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD) vorbereitete Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Woidke: „Die wichtigste Serviceinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz kann damit pünktlich zum 1. Januar 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts starten.“
Über die Vorteile der Fusion des Landeslabors Brandenburg mit dem Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen zu einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung mit dem Namen Landeslabor Berlin-Brandenburg besteht Einvernehmen.
Woidke: „Durch die Zusammenlegung kann der hohe Standard im gesundheitlichen Verbraucherschutz gehalten und besser auf zukünftige Aufgaben und Krisensituationen regiert werden. Nicht zuletzt bekommen auch die Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive zum Erhalt und zur Entwicklung ihres Arbeitsgebiets.“
Der am 30. September durch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Woidke unterzeichnete Staatsvertrag geht zurück auf einen Auftrag aus der 8. gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs vom 13. Dezember 2005.
Die Errichtung des Landeslabors Berlin-Brandenburg in der Rechtsform einer von Berlin und Brandenburg gemeinsamen und dauerhaft getragenen Anstalt öffentlichen Rechts hat für die Beschäftigten zunächst zwar die Auswirkung, dass sie nicht mehr der unmittelbaren Landesverwaltung von Brandenburg beziehungsweise Berlin angehören. Da das künftige Landeslabor Berlin-Brandenburg aber dauerhaft in öffentlicher Trägerschaft wahrzunehmende Untersuchungsleistungen erbringt, führt dies nicht zu Nachteilen für die Beschäftigten. Die übergeleiteten Beschäftigten des künftigen Landeslabors Berlin-Brandenburg werden wie interne Bewerber behandelt, wenn sie sich auf Stellen im unmittelbaren Landesdienst der jeweiligen Trägerländer bewerben. Ihnen stehen somit alle Entwicklungsmöglichkeiten offen, die ihre im Landesdienst verbleibenden Kollegen haben und zwar innerhalb ebenso wie außerhalb des Landeslabors Berlin-Brandenburg.
Für beide ist die Zusammenführung der Laborkapazitäten die gebotene Konsequenz aus der zunehmenden Verflechtung beider Bundesländer, Gewinner der Laborfusion sind sowohl die knapp 6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin und Brandenburg als auch die Umwelt. Das leistungsfähige Labor wird nicht erst bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen aktiv. Es wird vor allem präventiv tätig sein und durch ein umfangreiches Spektrum an Anlass- und Routineuntersuchungen ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Die gemeinsame Laboreinrichtung wird mit jeweils 245 Beschäftigten aus Berlin und Brandenburg sowie Auszubildenden und Praktikanten insgesamt 500 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sitz der Anstalt wird Berlin. Ein weiterer dauerhafter Standort wird der moderne Laboratoriumskomplex in Frankfurt (Oder) sein.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das geplante neue Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLB) hat eine weitere Hürde genommen. Der brandenburgische Landtag hat das von Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD) vorbereitete Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Woidke: „Die wichtigste Serviceinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz kann damit pünktlich zum 1. Januar 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts starten.“
Über die Vorteile der Fusion des Landeslabors Brandenburg mit dem Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen zu einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung mit dem Namen Landeslabor Berlin-Brandenburg besteht Einvernehmen.
Woidke: „Durch die Zusammenlegung kann der hohe Standard im gesundheitlichen Verbraucherschutz gehalten und besser auf zukünftige Aufgaben und Krisensituationen regiert werden. Nicht zuletzt bekommen auch die Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive zum Erhalt und zur Entwicklung ihres Arbeitsgebiets.“
Der am 30. September durch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Woidke unterzeichnete Staatsvertrag geht zurück auf einen Auftrag aus der 8. gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs vom 13. Dezember 2005.
Die Errichtung des Landeslabors Berlin-Brandenburg in der Rechtsform einer von Berlin und Brandenburg gemeinsamen und dauerhaft getragenen Anstalt öffentlichen Rechts hat für die Beschäftigten zunächst zwar die Auswirkung, dass sie nicht mehr der unmittelbaren Landesverwaltung von Brandenburg beziehungsweise Berlin angehören. Da das künftige Landeslabor Berlin-Brandenburg aber dauerhaft in öffentlicher Trägerschaft wahrzunehmende Untersuchungsleistungen erbringt, führt dies nicht zu Nachteilen für die Beschäftigten. Die übergeleiteten Beschäftigten des künftigen Landeslabors Berlin-Brandenburg werden wie interne Bewerber behandelt, wenn sie sich auf Stellen im unmittelbaren Landesdienst der jeweiligen Trägerländer bewerben. Ihnen stehen somit alle Entwicklungsmöglichkeiten offen, die ihre im Landesdienst verbleibenden Kollegen haben und zwar innerhalb ebenso wie außerhalb des Landeslabors Berlin-Brandenburg.
Für beide ist die Zusammenführung der Laborkapazitäten die gebotene Konsequenz aus der zunehmenden Verflechtung beider Bundesländer, Gewinner der Laborfusion sind sowohl die knapp 6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin und Brandenburg als auch die Umwelt. Das leistungsfähige Labor wird nicht erst bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen aktiv. Es wird vor allem präventiv tätig sein und durch ein umfangreiches Spektrum an Anlass- und Routineuntersuchungen ein hohes Niveau im gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Die gemeinsame Laboreinrichtung wird mit jeweils 245 Beschäftigten aus Berlin und Brandenburg sowie Auszubildenden und Praktikanten insgesamt 500 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sitz der Anstalt wird Berlin. Ein weiterer dauerhafter Standort wird der moderne Laboratoriumskomplex in Frankfurt (Oder) sein.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz