Das brandenburgische Justizministerium hat in einer Arbeitsgruppe mit den Justizministerien zehn weiterer Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) unter Federführung von Berlin und Thüringen den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes erarbeitet.
Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform haben sich die oben genannten Länder darauf verständigt, den Untersuchungshaftvollzug erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und einheitliche Untersuchungshaftvollzugsgesetze zu schaffen. Es wird ein in sich geschlossenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt, das den Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzugs Rechnung trägt und auch den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen einbezieht.
Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden von den Landesjustizministerinnen der federführenden Länder Berlin und Thüringen auf einer Pressekonferenz am 3. November 2008, 9.00 Uhr, in der Thüringer Landesvertretung in Berlin vorgestellt werden.
Der an das Brandenburgische Landesrecht und die hiesigen Gegebenheiten angepasste Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes ist ab sofort im Internet abrufbar (www.mdj.brandenburg.de).
Quelle: Ministerium der Justiz
Das brandenburgische Justizministerium hat in einer Arbeitsgruppe mit den Justizministerien zehn weiterer Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) unter Federführung von Berlin und Thüringen den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes erarbeitet.
Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform haben sich die oben genannten Länder darauf verständigt, den Untersuchungshaftvollzug erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und einheitliche Untersuchungshaftvollzugsgesetze zu schaffen. Es wird ein in sich geschlossenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt, das den Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzugs Rechnung trägt und auch den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen einbezieht.
Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden von den Landesjustizministerinnen der federführenden Länder Berlin und Thüringen auf einer Pressekonferenz am 3. November 2008, 9.00 Uhr, in der Thüringer Landesvertretung in Berlin vorgestellt werden.
Der an das Brandenburgische Landesrecht und die hiesigen Gegebenheiten angepasste Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes ist ab sofort im Internet abrufbar (www.mdj.brandenburg.de).
Quelle: Ministerium der Justiz
Das brandenburgische Justizministerium hat in einer Arbeitsgruppe mit den Justizministerien zehn weiterer Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) unter Federführung von Berlin und Thüringen den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes erarbeitet.
Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform haben sich die oben genannten Länder darauf verständigt, den Untersuchungshaftvollzug erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und einheitliche Untersuchungshaftvollzugsgesetze zu schaffen. Es wird ein in sich geschlossenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt, das den Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzugs Rechnung trägt und auch den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen einbezieht.
Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden von den Landesjustizministerinnen der federführenden Länder Berlin und Thüringen auf einer Pressekonferenz am 3. November 2008, 9.00 Uhr, in der Thüringer Landesvertretung in Berlin vorgestellt werden.
Der an das Brandenburgische Landesrecht und die hiesigen Gegebenheiten angepasste Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes ist ab sofort im Internet abrufbar (www.mdj.brandenburg.de).
Quelle: Ministerium der Justiz
Das brandenburgische Justizministerium hat in einer Arbeitsgruppe mit den Justizministerien zehn weiterer Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) unter Federführung von Berlin und Thüringen den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes erarbeitet.
Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform haben sich die oben genannten Länder darauf verständigt, den Untersuchungshaftvollzug erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und einheitliche Untersuchungshaftvollzugsgesetze zu schaffen. Es wird ein in sich geschlossenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt, das den Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzugs Rechnung trägt und auch den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen einbezieht.
Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden von den Landesjustizministerinnen der federführenden Länder Berlin und Thüringen auf einer Pressekonferenz am 3. November 2008, 9.00 Uhr, in der Thüringer Landesvertretung in Berlin vorgestellt werden.
Der an das Brandenburgische Landesrecht und die hiesigen Gegebenheiten angepasste Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes ist ab sofort im Internet abrufbar (www.mdj.brandenburg.de).
Quelle: Ministerium der Justiz