Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 für die Stadt Spremberg die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ beschlossen.
Gemäß dem Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen vom 13. März 2013 wurde diese zusätzliche Bezeichnung beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg angezeigt.
Mit Schreiben vom 8. August 2013 teilte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit, dass gegen die Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ an die Stadt Spremberg keine Bedenken bestehen.
Die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ wird nicht Bestandteil des amtlichen Namens der Stadt, führt also nicht zu einer Namensänderung der Stadt Spremberg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 für die Stadt Spremberg die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ beschlossen.
Gemäß dem Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen vom 13. März 2013 wurde diese zusätzliche Bezeichnung beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg angezeigt.
Mit Schreiben vom 8. August 2013 teilte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit, dass gegen die Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ an die Stadt Spremberg keine Bedenken bestehen.
Die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ wird nicht Bestandteil des amtlichen Namens der Stadt, führt also nicht zu einer Namensänderung der Stadt Spremberg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 für die Stadt Spremberg die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ beschlossen.
Gemäß dem Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen vom 13. März 2013 wurde diese zusätzliche Bezeichnung beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg angezeigt.
Mit Schreiben vom 8. August 2013 teilte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit, dass gegen die Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ an die Stadt Spremberg keine Bedenken bestehen.
Die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ wird nicht Bestandteil des amtlichen Namens der Stadt, führt also nicht zu einer Namensänderung der Stadt Spremberg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 für die Stadt Spremberg die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ beschlossen.
Gemäß dem Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen vom 13. März 2013 wurde diese zusätzliche Bezeichnung beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg angezeigt.
Mit Schreiben vom 8. August 2013 teilte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit, dass gegen die Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ an die Stadt Spremberg keine Bedenken bestehen.
Die zusätzliche Bezeichnung „Perle der Lausitz – parlicka Łužyce“ wird nicht Bestandteil des amtlichen Namens der Stadt, führt also nicht zu einer Namensänderung der Stadt Spremberg.