Ab dem 18. Mai 2025 gilt in Teilen von Cottbus-Ströbitz ein umfassendes Verbot zur Nutzung von Grundwasser. Ursache ist eine sich ausbreitende LCKW-Schadstofffahne aus einem früheren Chemiehandelsbetrieb in der Parzellenstraße. Betroffen sind viele Straßen und Kleingärten. Die Belastung kann laut Experten über 100 Jahre anhalten.
Jahrzehntealte Chemiebelastung erreicht weitere Stadtbereiche
Die Stadt Cottbus erweitert ab dem 18. Mai 2025 ein bestehendes Grundwassernutzungsverbot im Stadtteil Ströbitz. Anlass ist die fortschreitende Ausbreitung einer Schadstofffahne, die vom ehemaligen Gelände der Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH in der Parzellenstraße ausgeht. Zwischen 1954 und 1997 gelangten dort leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) in Boden und Grundwasser – Stoffe, die als krebserregend und erbgutschädigend gelten.
„Diese Schadstoffwolke wird sich weiter in Bewegung setzen und über Jahrzehnte problematisch bleiben“, erklärte Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter für Natur und Umwelt. „Nach derzeitigem Stand rechnen wir mit einer Belastung, die weit über 100 Jahre bestehen bleibt.“ sagt Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Natur und Umwelt der Stadt Cottbus gegenüber Niederlausitz aktuell.
Da eine Sanierung der gesamten Schadstofffahne technisch extrem aufwendig und teuer wäre, greift die Stadt nun erneut zur Maßnahme der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung. Diese tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung am 17. Mai 2025 rechtskräftig in Kraft.
Maßnahmen, Ausnahmen und Informationsangebote
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird jede Art der Grundwassernutzung verboten – darunter die Entnahme von Wasser, das Errichten neuer Brunnen sowie der Betrieb bestehender Garten- oder Brauchwasseranlagen. Auch Erdwärmesonden dürfen in dem betroffenen Gebiet nicht eingebracht werden. „Wir müssen klar sagen: Eine Nutzung für Lebensmittelanbau, Rasenbewässerung oder Pools sollte ausbleiben“, betonte Böttcher.
Auf Nachfrage von Niederlausitz aktuell heißt es aus der Stadtverwaltung: “Ein Sicherheitspuffer wurde bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs eingeplant, sodass außerhalb dieses Bereichs keine unmittelbare Gefahr besteht und eine gefahrlose Nutzung des Grundwassers möglich ist.” Um unzumutbare Härten zu vermeiden, kann in begründeten Fällen ein Antrag auf Ausnahme vom Verbot gestellt werden.
Die betroffenen Kleingärtner wurden bereits vorab über die bevorstehenden Einschränkungen informiert. Eine vorläufige Karte des Geltungsbereichs wurde verteilt, die endgültige rechtlich bindende Version folgt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. Mai 2025.
Gleichzeitig arbeitet die Stadt an einer Lösung zur Notversorgung mit Trink- oder Brauchwasser, auch wenn dies in der Umsetzung noch Zeit und Kooperation verschiedener Stellen erfordert. Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität.
Betroffene Bereiche in Ströbitz
Das neue Verbotsgebiet umfasst neben den Kleingartenanlagen “Friedensruh” und “Alt-Ströbitz” auch die Sportanlage von Wacker Ströbitz und weite Teile des Stadtteils Ströbitz. Laut aktueller Entwurfskarte sind unter anderem folgende Straßen betroffen:
- Große Teile der Ströbitzer Hauptstraße und abgehender Nebenstraßen
- Hans-Sachs-Straße
- Clara-Zetkin-Straße
- Kolkwitzer Straße
- Wilhelm-Nevoigt-Straße
- Zahsower Straße
- Teile der Dahlitzer Straße
- Am Landgraben
- Landgrabenstraße
- Teile der Lortzingstraße
- Zum Flughafen
- Saarstraße
- Ewald-Müller-Straße
und weitere Gebiete.

Zur räumlichen Abgrenzung der Schadstofffahne und zur Gefahrenbeurteilung werden kontinuierlich Untersuchungen im Grundwasser durchgeführt. Im Ergebnis dieses Grundwassermonitorings wurden im Bereich der Fahnenspitze im Stadtteil Ströbitz sowohl eine räumliche Ausdehnung der Schadstoffbelastung als auch eine Überschreitung von Grenzwerten der Schadstoffkonzentration festgestellt.
Ungewisse Dauer
Wie lange die Allgemeinverfügung bestehen bleibt, ist offen. „Ein Rückbauprozess kann sich laut einiger Experten nicht innerhalb von 100 Jahren einstellen“, so Böttcher. Die Stadt verweist auf die Notwendigkeit, jetzt tätig zu werden, da sich die Situation durch aktuelle Messdaten bestätigt hat.
Zur Unterstützung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kleingärtner, wurden bereits Gespräche mit den Vorständen der Kleingartenanlagen geführt. Ziel sei es, gemeinsam Lösungen zu finden – beispielsweise durch eine Notversorgung mit Brauch- oder Trinkwasser. Die Stadt prüft zudem Anträge auf Ausnahmen vom Nutzungsverbot in begründeten Einzelfällen
Öffentliche Information
Am 17. April 2025 befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Sicherheit mit der Thematik. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr und wird auch als Livestream auf cottbus.de/livestream übertragen.
Die finale Fassung des Verbotsgebiets wird am 17. Mai 2025 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Ab dem 18. Mai gilt die Allgemeinverfügung rechtsverbindlich.