Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus versendete am 24.03.2025 ca. 18.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Seitdem erreichten den Steuerbereich zahlreiche Telefonate, Schreiben und Emailanfragen. Jedes Anliegen wird möglichst zeitnah beantwortet. Die MitarbeiterInnen des Steuerbereiches bitten dennoch um Geduld und Verständnis, sollte die Beantwortung etwas mehr Zeit beanspruchen.
In den letzten drei Wochen sind ca. 400 Widersprüche zu diesen Bescheiden eingegangen, die nun geprüft und in den nächsten Wochen beschieden werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, da es sich bei den Grundbesitzabgaben um öffentliche Abgaben handelt. Die Forderungen müssen trotz Widerspruch pünktlich bezahlt werden. Erst mit einem Änderungs- oder Aufhebungsbescheid können dann etwaige zu viel gezahlte Forderungen erstattet werden.
Die meisten Nachfragen der Bürger beziehen sich auf die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Cottbus. Dazu wird auf die Internetseite des Landes Brandenburg https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/ verwiesen, unter der sehr ausführliche Erläuterungen zu den Berechnungen des Finanzamtes dargestellt sind.
Außerdem äußern viele Bürger, dass sie Widerspruch beim FA eingelegt haben und bis heute noch keine Antwort erhalten hätten. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch für Rückfragen dazu nur an das Finanzamt verwiesen werden muss. Solange dazu vom Finanzamt keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde, ist der Grundbesitzabgabenbescheid als Folgebescheid rechtmäßig und die Forderungen zu zahlen.
In den Fällen, in denen ein Eigentumswechsel nach dem Bewertungsstichtag 01.01.2022 stattfand und der bisherige Eigentümer noch einen Grundbesitzabgabenbescheid erhalten hat, muss ebenfalls um Geduld gebeten werden. Das Finanzamt holt die Eigentumswechselbearbeitungen derzeit nach. Erst dann kann die Stadt Cottbus den Bescheid an den bisherigen Eigentümer aufheben und an den neuen Eigentümer einen neuen Grundbesitzabgabenbescheid schicken.
Oft wird die Bedeutung der „Aufkommensneutralität“ bzw. „Ertragsneutralität“ erfragt. Dazu kann man ausführen, dass Ertrags- oder Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass die zu zahlende Grundsteuer für jeden Steuerpflichtigen gleichbleibt, sondern dass die Stadt Cottbus in Summe ungefähr das gleiche Grundsteueraufkommen wie bisher erhält. Im Internet hat die Stadt Cottbus auf der Startseite von www.cottbus.de eine extra Grundsteuerkachel eingerichtet, unter der alle Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie weitere Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsteuerreform veröffentlicht sind.
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Red. / Presseinformation
Bild: Stadt Cottbus