Ab Montag beginnt in Cottbus der Versand der neuen Grundsteuerbescheide, der sich aufgrund der Grundsteuerreform und eines Verfassungsgerichtsbeschlusses verzögert hatte. Insgesamt werden rund 18.000 Bescheide für über 30.000 Grundstücke verschickt. Ob sich die Kosten für Eigentümer erhöhen, hängt von individuellen Faktoren wie Baujahr, Größe und Lage des Grundstücks ab. Bürger mit Zahlungsschwierigkeiten werden laut Angaben der Stadt gebeten, frühzeitig Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen. Widersprüche können innerhalb von vier Wochen schriftlich eingereicht werden. Mehr dazu im Video ->> Hier klicken
Ab Montag beginnt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide in Cottbus. Die Verzögerung gegenüber den üblichen Zustellungen im Januar war unter anderem durch die Grundsteuerreform und den Beschluss des Verfassungsgerichts bedingt. „Jetzt mussten die vielen Bescheide erstellt werden, das sind ca. 18.000 für über 30.000 Grundstücke“, erläuterte Petra Ramsch, Fachbereichsleiterin des Cottbuser Finanzmanagements. „Das ist jetzt alles erfolgt und wird ab Montag versendet.“ Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Februar die Rechtsfähigkeit der Hebesatzsatzung beschlossen, wodurch der Versand nun möglich ist.
Höhere Kosten? Eine Einzelfallentscheidung
Die Frage, ob es für die einzelnen Grundstückseigentümer teurer wird, kann laut Ramsch nicht pauschal beantwortet werden: „Das kann man nicht so beantworten, das ist wirklich immer unterschiedlich. Das ist abhängig vom Baujahr, von der Größe, vom Standort, das sind ganz viele Dinge, sodass man diese Frage gar nicht so beantworten kann.“
Bürger, die Zahlungsschwierigkeiten haben, sollten sich frühzeitig melden. „Wir haben dazu ein Informationsblatt beigelegt“, betonte Ramsch. „Wenn es Fragen gibt, ist es zur Einzugsermächtigung, ist es zu Zahlungserleichterung – da werden wir immer eine Lösung finden.“ Auch per E-Mail könne man einen Rückrufwunsch äußern.
Widerspruchsfrist und Verfahren
Wer Widerspruch gegen den Bescheid einlegen möchte, muss dies innerhalb von vier Wochen tun. „Wichtig ist dabei zu beachten, dass sie legitimiert sind, also unterschrieben und per Post an uns gesendet.“ Die Bearbeitungsfrist beträgt ebenfalls vier Wochen. „Dann werden wir das bearbeiten.“
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Red.