In Schlabendorf wurde bei einer Hühnerhaltung die Geflügelpest festgestellt. Das teilte der Landkreis Dahme-Spreewald heute mit. Nachdem innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere verendet waren, bestätigten sowohl das Landeslabor Frankfurt/Oder als auch das Friedrich-Loeffler-Institut den Erreger. Die Veterinärbehörde des Landkreises leitete umgehend Maßnahmen ein und untersucht nun die Ursachen für den Viruseintrag. Alle Geflügelhalter sind laut dem Landkreis angehalten, ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen und Verdachtsfälle sofort zu melden.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Bei einer Hühnerhaltung in Schlabendorf wurden am Donnerstag Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza) durch das Landeslabor in Frankfurt/Oder nachgewiesen. Nun hat auch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die hochpathogene Form H5N1 bestätigt. Nachdem bei dem Kleinsthalter innerhalb von zwei Tagen 5 von 9 Hühnern verstorben sind, meldete sich dieser am Mittwoch, den 12. März, bei der Veterinärbehörde. Diese reagierte prompt und leitete noch am selben Tag die Untersuchung der Tiere ein. Aufgrund des Verdachtes auf Geflügelpest wurde bereits am Donnerstag das letzte noch nicht verstorbene Tier durch einen Veterinär getötet. Nun werden epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache für den Eintrag des für Geflügel gefährlichen Erregers zu ermitteln. Neben den klinischen Untersuchungen bei den umgebenden Geflügelhaltern sollen auch verendet aufgefundene Wildvögel verstärkt untersucht werden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen sind aufgefordert, die Schutzmaßnahmen für ihr Geflügel umgehend zu prüfen und ggf. zu optimieren. „Behalten Sie Ihr Geflügel im Blick. Wenn Symptome festgestellt werden, wie Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, Atemnot oder aber in kürzester Zeit mehrere Tiere versterben, sollten Sie unsere Veterinärbehörde unverzüglich informieren“, weist Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth hin.
Was ist Geflügelpest (Vogelgrippe)?
Die Aviäre Influenza(von lateinisch avis, Vogel) oder Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht. Von den Influenzaviren dominiert deutschlandweit der hochpathogene Subtyp H5N8.
Empfohlene Schutzmaßnahmen
Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung. Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten möglichst nicht aus Holz sein und nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten. Sie sollten kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zukaufen. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) dürfen nicht verfüttert werden. Führen Sie regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch. Verwenden Sie Eierpappkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch. Auch eine Abgabe von Eiern mit diesen Kartons kann zu einer Verschleppung führen. Denken Sie dabei auch an das Risiko einer menschlichen Infektion.
Können sich Menschen anstecken?
Das ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzministerium.
Kontakt: Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald sofort zu melden − Telefon: 03546/20-1613, Fax: 03546/20-1663 oder E-Mail an [email protected].
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Red. / Presseinformation