In Calau laufen derzeit die Anmeldungen für die traditionellen Osterfeuer, die aufgrund einer neuen Verordnung deutlich höhere Gebühren mit sich bringen. Wie die Stadt mitteilte, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Kosten für eine Genehmigung nun zwischen 70 und 270 Euro liegen, während sie zuvor lediglich 30 Euro betrugen. Größere Feuer müssen zwingend angemeldet werden müssen, da sonst Bußgelder drohen. Kleine Holzfeuer mit einer maximalen Größe von einem Meter sind hingegen ohne Genehmigung erlaubt.
Die Stadt Calau teilte dazu mit:
Aktuell gehen bei der Stadt Calau die alljährlichen Anmeldungen für Osterfeuer, die so genannten Traditionsfeuer, ein. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auf eine deutliche Steigerung der Gebühren im Vergleich zum Vorjahr hin. Grund für die gestiegenen Preise ist eine Novellierung der „Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt – GebOUmwelt)“. Dazu erklärt Thoralf Krengel, Sachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Brandschutz bei der Stadt Calau: „Nach der einschlägigen Verordnung des Landes Brandenburg beträgt die Gebühr für die Zulassung solcher Feuer zwischen 70 bis 270 Euro. Bisher hatten wir als Ordnungsbehörde nur 30 Euro dafür angesetzt.“ Um diese Tradition möglichst fortbestehen zu lassen, die nicht zuletzt vielen Menschen in Calau und den Ortsteilen große Freude bereitet, werde man sich laut Krengel bei der Festsetzung der Gebühren am absolut unteren Bereich der Vorgabe bewegen. Wichtig sei zu betonen, dass die Kommune selbst keinen Einfluss auf die Gebührenerhöhung hat.
Die Entscheidung dazu wurde im Brandenburgischen Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) getroffen. Zugleich weist die Stadt Calau darauf hin, die Pflicht zur Anmeldung dieser Feuer ernst zu nehmen: „Für größere Feuer, wie etwa die traditionellen Osterfeuer in kleineren Gemeinden oder bei Vereinen, sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Sollten diese Feuer nicht angemeldet und genehmigt sein, können Bußgelder verhängt werden“, erklärt Thoralf Krengel.
Kleine Holzfeuer sind hingegen ohne behördliche Genehmigung erlaubt. Die Größe des Holzhaufens darf in diesem Fall im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Hier zehn „Goldene Regeln“ für das eigene Osterfeuer (Quelle: Flyer „Holzfeuer im Freien“, MLUK Brandenburg, 8. Auflage, 2021):
1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter (gilt nur für genehmigungsfreie Feuer)
2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer.
5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
6. Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher).
7. “Brandbeschleuniger” wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.
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Red. / Presseinfo