Drohen Streikteilnehmern der Stadtwerke Cottbus morgen Konsequenzen? Die Gewerkschaft ver.di ruft diese Woche zu umfangreichen Warnstreiks im öffentlichen Dienst auch in Brandenburg auf. Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen, in denen die Arbeitgeber bislang kein Angebot vorgelegt haben. Auch in Südbrandenburg werden am morgigen Donnerstag zahlreiche Beschäftigte aus Kommunalverwaltungen, Stadtwerken, Kitas und weiteren öffentlichen Einrichtungen die Arbeit niederlegen. Doch in Cottbus sorgt der geplante Warnstreik für heftige Spannungen. Die Geschäftsführung des Stadtwerkeverbunds Cottbus hält den Streik für rechtswidrig und hat ihren Beschäftigten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie sich daran beteiligen. Ver.di spricht von Einschüchterungsversuchen seitens des Arbeitgebers und von einem Skandal in einem kommunalen Unternehmen. Die Gewerkschaft ruft ihre Mitglieder in den Stadtwerken weiterhin auf, “jetzt erst recht” an dem Streik teilzunehmen.
Stadtwerke Cottbus hält Warnstreik für rechtswidrig
In einem internen Schreiben an die Belegschaft argumentiert die Stadtwerke-Geschäftsführung, dass die Beschäftigten nicht unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, sondern unter den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TVV). Deshalb sei der Streik nach ihrer Auffassung als Unterstützungsstreik ein sogenannter „wilder Streik“, da er nicht die eigenen Tarifverhandlungen betreffe, sondern die der TVöD-Beschäftigten im öffentlichen Dienst. „Mit Ihrer Streikteilnahme sollen Sie nach dem Willen der ver.di die im TVöD-Beschäftigten bei Bund und Kommunen gegen deren Arbeitgeber unterstützen,“ heißt es in dem Schreiben der Stadtwerke an die Beschäftigten. Ebenso wie: “…die Stadtwerkegeschäftsführung kann diesen Abschluss – selbst wenn sie wollte- nicht beeinflussen, da wir den TVV und nicht den TVöD anwenden.” Zudem kritisieren die Stadtwerke die kurzfristige Streikankündigung durch ver.di. Während andere kommunale Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche informiert worden seien, habe die Geschäftsführung erst am 4. März – also zwei Tage vor dem Streik – offiziell davon erfahren. Ver.di widerspricht dieser Darstellung. Die Gewerkschaft gibt an, den Streikaufruf bereits am 3. März per E-Mail an die Beschäftigten der Stadtwerke verschickt zu haben. „Das Streikrecht ist ein fundamentales Grundrecht, das in Artikel 9, Absatz 3 unseres Grundgesetzes verankert ist,“ erklärte Benjamin Roscher, stellvertretender ver.di-Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg. „Auch die Geschäftsführung des Stadtwerkeverbunds kann dieses Grundrecht nicht aussetzen, nur weil sie gern früher informiert worden wäre.“
Arbeitsrechtliche Konsequenzen? Verdi spricht von Skandal im kommunalen Unternehmen”
Die Stadtwerke Cottbus betonen, dass Arbeitskampfmaßnahmen grundsätzlich zum durch das Grundgesetz geschützten Bereich tariflicher Auseinandersetzungen gehören. Gleichzeitig stellt das Unternehmen jedoch klar, dass es mögliche rechtliche Schritte prüfen werde, falls Beschäftigte sich an einem aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Streik beteiligen. Konkret verweist die Geschäftsführung auf mögliche Abmahnungen und – in schweren Fällen – auch Kündigungen. Zudem könnten Schadenersatzansprüche gegen streikende Mitarbeiter geltend gemacht werden, falls dem Unternehmen durch die Arbeitsniederlegung finanzielle Einbußen entstehen. Ver.di hingegen kritisiert den Umgang mit den Beschäftigten scharf. „Dieser Einschüchterungsversuch ist ein Skandal in einem kommunalen Unternehmen,“ erklärte Benjamin Roscher. „Sollte die Geschäftsführung ernsthaft versuchen, Beschäftigte durch Einschüchterung vom Streik abzuhalten, werden wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen.“ Zudem will die Gewerkschaft den Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick als Gesellschafter sowie den kommunalen Arbeitgeberverband anschreiben und sie zur Einhaltung des Streikrechts auffordern.
Hintergrund: Eingruppierungsstreit vor dem Arbeitsgericht
Unabhängig vom aktuellen Streikaufruf gibt es zwischen der Geschäftsführung und einem Teil der Belegschaft der Stadtwerke Cottbus bereits länger andauernde Konflikte. Seit dem 1. März 2024 sind die Stadtwerke tarifgebunden, doch die Umsetzung des Tarifvertrags sorgt für interne Streits – insbesondere in Bezug auf die Eingruppierung der Beschäftigten. Der Betriebsrat hat in vielen Fällen die Zustimmung zu den geplanten Eingruppierungen verweigert. Die Klärung dieser Auseinandersetzung läuft derzeit über juristische Wege.
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst laufen unterdessen weiter, bisher ohne Einigung. Ver.di fordert unter anderem acht Prozent mehr Lohn, mindestens 350 Euro monatlich mehr sowie höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten. Ob sich die Fronten weiter verhärten oder doch noch eine Annäherung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft möglich ist, bleibt abzuwarten.