Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist nach über 35 Jahren erstmals wieder in Deutschland aufgetreten. Im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, wurde ein Ausbruch bei einem Wasserbüffelbestand festgestellt. Die Behörden reagierten umgehend mit strikten Maßnahmen, um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern.
Bestätigung und erste Maßnahmen
Der Verdacht auf MKS wurde am 10. Januar 2025 durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor spezifizierte den Serotyp des Virus, was einen wichtigen Schritt für die Eindämmung darstellt. Der betroffene Bestand von 14 Tieren, von denen drei bereits verendet waren, wurde durch die örtlichen Behörden getötet.
Im Umkreis von drei Kilometern wurde eine Schutzzone eingerichtet, während eine Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern umfasst. Brandenburgs Umweltministerin Beate Mittelstädt erließ zudem eine Eilverordnung, die den Transport von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schweinen und Ziegen sowie tierischen Produkten für 72 Stunden verbietet. Ausgenommen davon ist Durchgangsverkehr auf der Schiene oder Straße. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Bund und Länder koordinieren Vorgehen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte am Freitagabend die Einberufung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen an, der am kommenden Dienstag tagen wird. Bereits am Montag soll es Gespräche mit Branchenvertretern geben, um die wirtschaftlichen Folgen zu bewerten. Özdemir betonte die enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Experten:
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das Virus schnell zurückzudrängen, um die Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.“
Neben Brandenburg hat auch das Land Berlin Vorsichtsmaßnahmen getroffen. So werden auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt.
Berliner Tierpark und Zoo geschlossen
Auf der Webseite des Berliner Zoos heißt es dazu: “Zoo Berlin für den Besucherverkehr mit sofortiger Wirkung ab dem 11.01.2025 geschlossen. An der Ostgrenze von Berlin in Brandenburg wurde bei Rindern die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Dies ist eine für Paarhufer gefährliche Viruserkrankung, die als anzeigepflichtige Tierseuche eingestuft ist. Die Schließung ist deshalb die wichtigste – mit den zuständige Behörden abgestimmte – Präventivmaßnahme.”
Der Berliner Tierpark ist bereits seit dem 10.01.2025 geschlossen: “Tierpark für den Besucherverkehr mit sofortiger Wirkung ab dem 10.01.2025 geschlossen. An der Ostgrenze von Berlin in Brandenburg wurde bei Rindern die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Dies ist eine für Paarhufer gefährliche Viruserkrankung, die als anzeigepflichtige Tierseuche eingestuft ist. Die Schließung ist deshalb die wichtigste – mit dem Bezirksamt Lichtenberg abgestimmte – Präventivmaßnahme.”
Bedeutung für Deutschland und wirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem Ausbruch verliert Deutschland seinen Status als „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Dieser Verlust könnte sich negativ auf den internationalen Handel mit tierischen Produkten auswirken.
Die Ursache der Einschleppung wird derzeit untersucht. Ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände betroffen sind, ist noch unklar. Die epidemiologischen Untersuchungen laufen auf Hochtouren, unterstützt durch die Expertise des FLI.
Überblick über die Seuche
Die MKS ist sehr ansteckend und wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen erkrankten und gesunden Tieren übertragen. Sie kann aber auch über die Luft oder verseuchtes Futter verbreitet werden. Tiere, die an MKS erkranken, verlieren zum Beispiel Milch, haben Fieber und Blasen im Mund und an den Klauen. Manche Tiere zeigen keine Krankheitssymptome, können aber das Virus trotzdem weitergeben.
Es gibt keine Behandlung für erkrankte Tiere. Wenn ein Tier erkrankt, müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb getötet und sicher entsorgt werden. Auch Tiere in der Nähe des betroffenen Betriebs müssen oft getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Außerdem müssen Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden.
Die Maul- und Klauenseuche gehört zu den schwerwiegenden Tierkrankheiten, die in der EU bekämpft werden müssen. Daher gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Behörden zur Eindämmung der Krankheit ergreifen müssen, wie etwa Restriktionszonen um den Ausbruchsort.
Eine Übertragung auf den Menschen ist äußerst selten, da dieser wenig empfänglich für das Virus ist.
Die Bekämpfung der Krankheit hat höchste Priorität, da sie neben den erheblichen Auswirkungen auf das Tierwohl auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben kann.