„Die Sanktionspraxis der Jobcenter ist und bleibt verfassungswidrig. Die Sanktionsnormen gehören sofort abgeschafft. Es zeugt von verfassungsrechtlicher Uneinsichtigkeit, wenn die Regierungskoalition an ihrer Sanktionspraxis festhält, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eindeutig entgegensteht“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu den neuesten Sanktionszahlen von über einer Million Sanktionen im Jahr 2012.
Nešković weiter: „Sanktionen bei Hartz IV widersprechen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sanktionen sind Verhaltensnoten, mit dem Unterschied, dass statt der Versetzung die Existenz gefährdet ist. Nimmt der Betroffene brav bestimmte »Pflichten« wahr, wird ihm sein Existenzminimum ausgezahlt. Der einzige Maßstab für die Zuerkennung einer sozialen Hilfeleistung ist jedoch der Bedarf der Hilfebedürftigen.
Erst im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Recht auf ein Leben frei von Existenznot ist ein Menschenrecht. Das Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Es ist unverfügbar. Die Menschenwürde ist nach dem Bundesverfassungsgericht „migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Sie ist auch nicht dadurch zu relativieren, dass man die Menschen mit Sanktionsandrohungen zu einem erwünschten Verhalten zwingen will. Das muss endlich auch der Gesetzgeber begreifen – notfalls durch Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
„Die Sanktionspraxis der Jobcenter ist und bleibt verfassungswidrig. Die Sanktionsnormen gehören sofort abgeschafft. Es zeugt von verfassungsrechtlicher Uneinsichtigkeit, wenn die Regierungskoalition an ihrer Sanktionspraxis festhält, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eindeutig entgegensteht“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu den neuesten Sanktionszahlen von über einer Million Sanktionen im Jahr 2012.
Nešković weiter: „Sanktionen bei Hartz IV widersprechen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sanktionen sind Verhaltensnoten, mit dem Unterschied, dass statt der Versetzung die Existenz gefährdet ist. Nimmt der Betroffene brav bestimmte »Pflichten« wahr, wird ihm sein Existenzminimum ausgezahlt. Der einzige Maßstab für die Zuerkennung einer sozialen Hilfeleistung ist jedoch der Bedarf der Hilfebedürftigen.
Erst im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Recht auf ein Leben frei von Existenznot ist ein Menschenrecht. Das Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Es ist unverfügbar. Die Menschenwürde ist nach dem Bundesverfassungsgericht „migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Sie ist auch nicht dadurch zu relativieren, dass man die Menschen mit Sanktionsandrohungen zu einem erwünschten Verhalten zwingen will. Das muss endlich auch der Gesetzgeber begreifen – notfalls durch Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
„Die Sanktionspraxis der Jobcenter ist und bleibt verfassungswidrig. Die Sanktionsnormen gehören sofort abgeschafft. Es zeugt von verfassungsrechtlicher Uneinsichtigkeit, wenn die Regierungskoalition an ihrer Sanktionspraxis festhält, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eindeutig entgegensteht“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu den neuesten Sanktionszahlen von über einer Million Sanktionen im Jahr 2012.
Nešković weiter: „Sanktionen bei Hartz IV widersprechen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sanktionen sind Verhaltensnoten, mit dem Unterschied, dass statt der Versetzung die Existenz gefährdet ist. Nimmt der Betroffene brav bestimmte »Pflichten« wahr, wird ihm sein Existenzminimum ausgezahlt. Der einzige Maßstab für die Zuerkennung einer sozialen Hilfeleistung ist jedoch der Bedarf der Hilfebedürftigen.
Erst im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Recht auf ein Leben frei von Existenznot ist ein Menschenrecht. Das Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Es ist unverfügbar. Die Menschenwürde ist nach dem Bundesverfassungsgericht „migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Sie ist auch nicht dadurch zu relativieren, dass man die Menschen mit Sanktionsandrohungen zu einem erwünschten Verhalten zwingen will. Das muss endlich auch der Gesetzgeber begreifen – notfalls durch Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
„Die Sanktionspraxis der Jobcenter ist und bleibt verfassungswidrig. Die Sanktionsnormen gehören sofort abgeschafft. Es zeugt von verfassungsrechtlicher Uneinsichtigkeit, wenn die Regierungskoalition an ihrer Sanktionspraxis festhält, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eindeutig entgegensteht“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu den neuesten Sanktionszahlen von über einer Million Sanktionen im Jahr 2012.
Nešković weiter: „Sanktionen bei Hartz IV widersprechen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sanktionen sind Verhaltensnoten, mit dem Unterschied, dass statt der Versetzung die Existenz gefährdet ist. Nimmt der Betroffene brav bestimmte »Pflichten« wahr, wird ihm sein Existenzminimum ausgezahlt. Der einzige Maßstab für die Zuerkennung einer sozialen Hilfeleistung ist jedoch der Bedarf der Hilfebedürftigen.
Erst im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Recht auf ein Leben frei von Existenznot ist ein Menschenrecht. Das Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Es ist unverfügbar. Die Menschenwürde ist nach dem Bundesverfassungsgericht „migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Sie ist auch nicht dadurch zu relativieren, dass man die Menschen mit Sanktionsandrohungen zu einem erwünschten Verhalten zwingen will. Das muss endlich auch der Gesetzgeber begreifen – notfalls durch Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.