Bundesinnenministerin Nancy Faeser ordnet Grenzkontrollen an allen deutschen Landesgrenzen an. Das hat die Ministerin heute angekündigt. Die Maßnahme wurde heute bei der EU notifiziert und soll ab dem 16. September 2024 für vorerst sechs Monate gelten. Die Bundesregierung will so die irreguläre Migration begrenzen und die innere Sicherheit stärken. Außerdem kündigte Faser an, ein Modell für Zurückweisungen von Migranten entwickelt zu haben. Dieses soll morgen mit der Union sowie den Bundesländern besprochen werden.
Grenzkontrollen und Zurückweisungen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat vorübergehende Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen am 16. September beginnen und zunächst für sechs Monate gelten. Ziel sei es, die irreguläre Migration weiter einzudämmen, erklärte Faeser bei einer Pressekonferenz. Die Maßnahme wurde am heutigen Montag bei der EU-Kommission angemeldet. Bis zur Umsetzung eines neuen europäischen Asylsystems sollen verstärkte Kontrollen an den eigenen Grenzen erfolgen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die temporären Kontrollen sollen laut Faeser zum Schutz vor islamistischem Terror und Kriminalität umgesetzt werden. Zudem plant das Innenministerium Zurückweisungen an den Grenzen, für die ein europarechtskonformes Modell entwickelt wurde. Weitere Details dazu sollen am Dienstag vorgestellt werden. Faeser betonte, dass die Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler so gering wie möglich gehalten werden sollen. Die Bundespolizei sei entsprechend angewiesen worden.
Vom Bundesinnenministerium heißt es dazu: “Zusätzlich zu den bereits bestehenden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen hat das Bundesinnenministerium heute die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. Außerdem besteht damit an allen deutschen Landgrenzen die Möglichkeit für Zurückweisungen von Personen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Damit sollen auch Ausweichbewegungen von Schleusern verhindert werden. Die Bundespolizei arbeitet dabei eng und vertrauensvoll mit den Partnerbehörden der Nachbarstaaten zusammen. Zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit gehören u. a. gemeinsame Streifen und gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit.Die vorübergehende Anordnung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes. Diese europarechtlichen Vorgaben setzen stets eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit voraus und ermöglichen die Anwendung des Instruments der vorübergehenden Anordnung von Binnengrenzkontrollen nur zeitlich begrenzt und als ultima ratio.”- so das Ministerium.
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