Seit dem 01. Juli 2024 gilt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung, die die alte Verordnung von 2004 ersetzt. Die Änderungen umfassen den Wegfall der Rassenlisten und spezieller Regelungen für große Hunde. Hunde müssen jetzt zusätzlich zur Anmeldung beim Finanzmanagement auch bei der Ordnungsbehörde Cottbus angezeigt und mit einem Mikrochip versehen werden, so die Stadt. Anträge sind schriftlich oder elektronisch über www.cottbus.de/hund einzureichen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Mit Wirkung vom 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten. Gleichzeitig verliert die Hundehalterverordnung vom 16.06.2004 ihre Gültigkeit. Manuel Helbig, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit in der Stadt Cottbus: „Die wesentlichsten Änderungen betreffen den Wegfall der beiden bisher gültigen Rassenlisten und den Wegfall der speziellen Regelung für Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Diesbezüglich bereits vereinbarte Termine zur Beantragung eines Führungszeugnisses können wieder storniert werden.“
Zusätzlich zur Anmeldung des Hundes beim FB Finanzmanagement ist die Hundehaltung jetzt auch durch jeden Hundehalter bei der Ordnungsbehörde der Stadt Cottbus anzuzeigen und das Tier mit einem Mikrochip-Transponder zu kennzeichnen. Diese Anzeigen sind beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus, Berliner Straße 154 in 03046 Cottbus, schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen. Der Antrag zur Anzeige eines Hundes ist auf der Website der Stadt Cottbus unter www.cottbus.de/hund eingestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Ordnungsaufgaben stehen für Fragen zur neuen Hundehalterverordnung unter der Telefonnummer 0355 612 2349 und 0355 612 2312 zur Verfügung. E-Mail-Anfragen können gerichtet werden an [email protected]
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Red. / Presseinformation
Bild: Stadt Cottbus