Am 15. Mai startete offiziell die Badesaison in Brandenburg. Seit 2008 werden die Badegewässer nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung auf mikrobiologische Parameter kontrolliert. Im Landkreis Spree-Neiße wurden der Deulowitzer See und der Großsee als EU-Badegewässer mit ausgezeichneter Wasserqualität ausgewiesen. Diese werden während der Badesaison mindestens einmal monatlich überprüft. Weitere Seen im Landkreis, die ebenfalls regelmäßig untersucht werden, umfassen unter anderem die Talsperre Klein Döbbern, den Kiessee Bresinchen und den Göhlensee. Der Kiessee Maust/Hus bleibt vom Baden ausgeschlossen.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Am 15. Mai 2024 startete offiziell die Badesaison. Die Badegewässer im Land Brandenburg werden seit 2008 entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg (Brandenburgische Badegewässerverordnung – BbgBadV) vom 6. Februar 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 05], S.78) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 28 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 kontrolliert.
Demnach werden die Badegewässer auf mikrobiologische Parameter untersucht und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa werden 2023 folgende EU- Badegewässer ausgewiesen:
– Deulowitzer See im OT Atterwasch der Gemeinde Schenkendöbern,
– Großsee in der Gemeinde Tauer/Turjej
Nach der mikrobiologischen Bewertung der Untersuchungsergebnisse der vergangenen Jahre wird für beide Badegewässer eine ausgezeichnete Badewasserqualität ausgewiesen. Durch den Fachbereich Gesundheit werden diese EU-Badegewässer mindestens einmal monatlich während der Badesaison überprüft. Die aktuellen Überwachungsergebnisse können auf der Internetbadestellenkarte des Landes Brandenburg (https://badestellen.brandenburg.de/badestellen) eingesehen werden.
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung der EU-Badegewässer im Land Brandenburg ist die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg (Brandenburgische Badegewässerverordnung – BbgBadV) vom 06.02.2008 (GVBl Bbg Teil II Nr. 5 S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 28 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]).
Weil im Landkreis aber auch in anderen Seen gebadet wird, werden aus Vorsorgegründen zusätzlich folgende Seen monatlich auf mikrobiologische Parameter überprüft:
– Talsperre an den Stränden der Campingplätze Klein Döbbern und Bagenz,
– Kiessee Bresinchen,
– Göhlensee,
– Pinnower See,
– Kiesgrube Drachhausen,
– Garkoschke Peitz,
– Kleinsee Drewitz,
– Willischza Burg,
– Lohnteich Tschernitz,
– Badesee Döbern/Eichwege,
– Felixsee Bohsdorf und
– der Gräbendorfer See an der Badestelle Casel.
Nicht untersucht wird der Kiessee Maust/Hus, da hier das Baden untersagt ist.
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Red. /Presseinfo