Auch der Landkreis Dahme-Spreewald bereitet sich auf den großen Wahlsonntag vor und informiert über den Ablauf der Kommunal- und Europawahlen. Dahme-Spreewalds Kreiswahlleiter Peer Binienda ruft unterdessen nochmals auf: „Nutzen Sie Ihr wichtigstes Mitwirkungsrecht in unserem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat, gehen Sie zur Wahl. Indem Sie bei den Wahlen Ihre Stimme abgeben, bestimmen Sie mit über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald und der Vertretungen der Städte und Gemeinden, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Mitglieder von Ortsbeiräten oder Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher“.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Der Termin für die Kommunal- und Europawahl 2024 im Land Brandenburg rückt näher: Auch im Lübbener Kreiswahlbüro laufen die Vorbereitungen für den Wahlsonntag auf Hochtouren. Am 09.Juni2024sind auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Dahme-Spreewald aufgerufen, sowohl die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung als auch die Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft und im Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald zu wählen. Bei den anstehenden Wahlen sind auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dahme-Spreewalds Kreiswahlleiter Peer Binienda: „Nutzen Sie Ihr wichtigstes Mitwirkungsrecht in unserem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat, gehen Sie zur Wahl. Indem Sie bei den Wahlen Ihre Stimme abgeben, bestimmen Sie mit über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald und der Vertretungen der Städte und Gemeinden, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Mitglieder von Ortsbeirätenoder Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher“.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Sonntag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben (ggf. inklusive eines Hinweises auf die Barrierefreiheit), in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
Abgabe von Briefwahlunterlagen
Der/Die Briefwähler/in hat seinen/ihren Wahlbrief(e) mit dem entsprechenden Stimmzettel (jeweils im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem jeweils unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass diese/r dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht/eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
Die Briefkästen an den LDS Standorten
- Brückenstraße 41 in Königs Wusterhausen
- Reutergasse 12 in Lübben
werden am Wahlsonntag (9. Juni) letztmalig geleert.
Diese Briefkästen sind vorgesehen für Briefwahlunterlagen zur Europawahl und zum Kreistag. Bitte beachten Sie die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle! Briefwahlunterlagen für die Wahlen der Vertretungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sind am Wahlsonntag bei der entsprechenden Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise Amtsverwaltung abzugeben.
Für die Wahl der Abgeordneten zum 10. Europäischen Parlament gilt: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber/innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Jede wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als eine Stimme abgegeben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Für die Wahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, der Vertretungen der Städte und Gemeinden und Mitgliedern von Ortsbeiräten oder Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher:
Jede wahlberechtigte Person kann für die jeweilige Wahl drei Stimmen vergeben. Sie kann ihre drei Kreuze hinter einem/einer Bewerber/in setzen. Sie kann sie aber auch verteilen, z.B. hinter drei Bewerbern/Bewerberinnen ihrer Wahl je ein Kreuz oder hinter einem/einer Bewerber/in ihrer Wahl zwei Kreuze und hinter einem/einer weiteren Bewerber/in ein Kreuz. Die wahlberechtigte Person kann ihre Stimmen verschiedenen Bewerbern/Bewerberinnen eines Wahlvorschlags geben, ohne dabei an die Reihenfolge des Wahlvorschlags gebunden zu sein. Sie ist ebenso berechtigt, ihre Stimmen Bewerbern/Bewerberinnen verschiedener Wahlvorschläge zu geben. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig!
Auszählungen direkt beim Landkreis Dahme-Spreewald
Die Auszählung der Briefwahlen für das Europäische Parlament und den Kreistag erfolgen direkt beim Landkreis Dahme-Spreewald. Hierzu werden 71 Briefwahlvorstände gebildet. Davon sind 25 für die Auszählung der Europawahl und 46 zur Auszählung der Wahl zum Kreistag eingeteilt. Die Auszählung finden statt am Verwaltungsstandort im Beethovenweg in Lübben und am Verwaltungsstandort Brückenstraße in Königs Wusterhausen. Die Räumlichkeiten des Oberstufenzentrums in Königs Wusterhausen (Brückenstraße) und Oberstufenzentrums in Lübben (Beethovenweg) werden ebenso zur Auszählung der Briefwahlen genutzt. Im Amtsblatt Nr. 13 – 2024 vom 03.06.2024 finden Sie die Bekanntmachung der Briefwahlvorstände des Landkreises Dahme-Spreewald für die Wahl zum Europäischen Parlament und zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald: https://www.dahme-spreewald.info/media_fast/116/Amtsblatt%2013-2024.pdf
Wahlergebnisse finden/verfolgen
Am Wahlabend selbst kann die Präsentation der Wahlergebnisse über den Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald (Bereich Politik&Verwaltung/Wahlen) verfolgt werden: www.dahme-spreewald.info/de/wahlen . Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Zudem ermöglicht die App „Wahlportal“ den Zugriff auf die mobilen Wahlergebnisseiten von Bundesländern, Städten, Kreisen und Gemeinden, die die Wahlauswertungssoftware des Landes Brandenburg nutzen. Brandenburgweite Ergebnisse zur Europa- und Kommunalwahl werden daneben auch öffentlich auf der Webseite des Landeswahlleiters bekannt gemacht: www.wahlen.brandenburg.de.
Feststellung endgültige Ergebnisse
Das endgültige Wahlergebnis zur Europawahlim Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss Dahme-Spreewald in seiner nächsten Sitzung am 20. Juni 2024, 15:00 Uhr offiziell festgestellt. Die Feststellung zum endgültigen Ergebnis der Kreistagswahlerfolgt dann am 20. Juni 2024, um 16:30 Uhr. Beide Sitzungen finden im Kreistagssaal Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben statt.