Am Schwansee ist es ab sofort untersagt, Wasservögel, Fische oder andere im Wasser lebenden Lebewesen zu füttern. Wie der Landkreis Dahme-Spreewald mitteilte, muss diese Maßnahme ergriffen werden, damit sich die Wasserqualität nicht weiter verschlechtert. Gefischt werden darf weiterhin, lediglich zusätzliche Nährstoffe sollen im Schwansee vermieden werden. Gestern hat der Landkreis dafür eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab heute in Kraft tritt.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Das Füttern von Wasservögeln, Fischen oder anderen im Wasser vorkommenden Lebewesen mit Stoffen jeglicher Art im bzw. am Schwansee wird untersagt. Als Füttern gilt auch das Auslegen oder Anbieten von Futter in sonstiger Weise. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich auf den Schwansee in der Gemarkung Ullersdorf, Landkreis Dahme-Spreewald (siehe Anlage 1) einschließlich eines 10 m breiten Gewässerrandstreifens.
Entwicklung der wasserwirtschaftlich-ökologischen Situation
Um den Trend der Verschlechterung des ökologischen Zustandes entgegenzuwirken, wird diese Maßnahme ergriffen. Die Fütterung kann die Wasserbeschaffenheit negativ beeinflussen, da dem Gewässer zusätzliche Nährstoffe zugeführt werden. Die Wasserbehörde trifft diese Anordnungen, um einer weiteren Verschlechterung der Wasserqualität des Schwansees entgegen zu wirken. Die Ausübung der Fischerei wird aus wasserrechtlicher Sicht nicht untersagt, es wird lediglich die Fütterung und somit das Einbringen von Stoffen in den Schwansee untersagt. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Red. / Presseinformation