Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus erweitert sein Angebot mit einer neuen Kurzzeitpflegeeinrichtung: Am 27. Mai eröffnet die Einrichtung mit zehn Plätzen in Haus 30 auf Ebene 3, um den steigenden Bedarf an flexibler Pflege zu decken. Ab dem 28. Mai werden Gäste aufgenommen, die sich bereits ab heute anmelden können. Die Einrichtung bietet Einzel- und Doppelzimmer sowie Gemeinschaftsräume und ist auf Erwachsene mit Pflegegrad 2-5 ausgerichtet, die kurzfristig Pflege benötigen. Die Pflegekasse erstattet Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, wobei auch Verhinderungspflege finanziert werden kann. Personal wird noch gesucht, Bewerbungen sind über die Klinik-Website möglich.
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus teilte dazu mit:
Auf dem Klinikcampus des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums gibt es bald ein neues pflegerisches Versorgungsangebot: Die Thiem-Care GmbH eröffnet am 27. Mai 2024 eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit zehn Plätzen in Haus 30 auf der Ebene 3. Damit wird die fünfte solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung im Land Brandenburg in Betrieb genommen, um dem steigenden Bedarf an flexiblen und kurzfristig zur Verfügung stehenden pflegerischen Versorgungsangeboten gerecht zu werden. „In Zeiten erhöhten pflegerischen Bedarfs bieten wir eine temporäre Pflege und Betreuung für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung, Krisensituationen oder als Urlaubs- und Verhinderungspflege an“, teilt Melanie Müller, Einrichtungsleiterin der Thiem-Care GmbH, mit.

In der Kurzzeitpflege stehen dann mehrere Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, sowie Aufenthalts- und Speiseräume für gemeinsame Aktivitäten und Betreuungsangebote. „Ab dem 28. Mai 2024 können Gäste in unserer Einrichtung aufgenommen werden“, so Melanie Müller weiter. Gäste und Angehörige können sich bereits ab dem 10. Mai 2024 für die Aufnahme in der Kurzzeitpflege anmelden. Zum Aufnahme- und Pflegeprozess ist Melanie Müller unter [email protected] aussagefähig. Celine Jannaschk als Pflegedienstleitung informiert über die Kurzzeitpflege unter [email protected].
Aufnahme in die Kurzzeitpflegeeinrichtung finden erwachsene Menschen, die pflegebedürftig (Pflegegrad 2-5) sind und häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Der Leistungszeitraum für die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist auf maximal acht Wochen begrenzt, der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 1774 Euro pro Kalenderjahr. Ist dieser ausgeschöpft, kann der weitere Aufenthalt der Kurzzeitpflege über die noch nicht ausgeschöpften Mittel für die Verhinderungspflege (1612 Euro pro Kalenderjahr) finanziert werden. Während der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeleistungen zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter. Informationen zur Finanzierung erteilt Judith Wegner per Mail an [email protected].
Für die Kurzzeitpflegeeinrichtung werden noch weitere Alltagsheld:innen gesucht. Wer Pflegefachkraft ist und Lust hat, die pflegerische Modelleinrichtung mit dem Team gemeinsam weiter zu entwickeln, kann sich unter karriere.ctk.de bewerben.
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Red. / Presseinformation