Am gestrigen Dienstag deckten Einsatzkräfte der Bundespolizei in Südbrandenburg die unerlaubte Einreise von 21 Personen auf, darunter überwiegend afghanische und syrische Staatsangehörige, die ohne die notwendigen Aufenthaltspapiere eingereist waren. Gegen alle strafmündigen Betroffenen wurden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden Schutzsuchende an die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg weitergeleitet, während unbegleitete Minderjährige in Jugendeinrichtungen kamen. In einem speziellen Fall wurde ein 29-jähriger Algerier ohne gültige Aufenthaltspapiere am Bahnhof Guben festgenommen, gegen den bereits ein Einreiseverbot bestand. Es ist geplant, ihn zur Abschiebung einem Haftrichter vorzuführen.
Die Bundespolizei teilte dazu mit:
Einsatzkräfte der Bundespolizei deckten am Dienstag in Südbrandenburg die unerlaubte Einreise von 21 Personen auf. Gegen alle strafmündigen Personen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren ein. Bei einer Person ist die Abschiebung in sein Heimatland geplant.
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben seit Dienstagfrüh, ab ca. 5 Uhr, in mehreren Fällen in Südbrandenburg unerlaubt eingereiste Personen unterschiedlichster Nationalitäten festgestellt. Den größten Anteil davon bildeten afghanische und syrische Staatsangehörige. Keine der Personen konnte für den Aufenthalt in Deutschland legitimierende Dokumente vorweisen. In allen Fällen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten die Einsatzkräfte sie zur Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg weiter. Unbegleitete Minderjährige übergaben die Beamtinnen und Beamten in die Obhut von Jugendeinrichtungen.
In einem Fall kontrollierte die Bundespolizei um 23 Uhr einen Algerier am Bahnhof in Guben. Der 29-Jährige konnte sich mit einem algerischen Pass, jedoch nicht mit aufenthaltslegitimierenden Dokumenten ausweisen.
Eine Überprüfung des Mannes ergab eine bestehende Ausschreibung zum Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizistinnen und -polizisten nahmen ihn mit zur Dienststelle und leiteten gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Es ist beabsichtigt, ihn im Laufe des Tages einem Haftrichter vorzuführen, um eine Abschiebung in sein Heimatland zu erwirken. Die Bearbeitung dauert derzeit noch an.
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Red. / Presseinfo