Der deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in einer historischen Abstimmung die Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Ab dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm für Erwachsene im öffentlichen Raum erlaubt, außerdem dürfen privat maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden. Mit dem neuen Gesetz, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach in seiner Rede vor der Abstimmung, soll der Schwarzmarkt bekämpft, und der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Kritik kam besonders aus dem konservativen Lager. Jörg Schneider (AfD) etwa bezeichnete den Beschluss als “Konjunkturprogramm für das organisierte Verbrechen”. Der Gesetzentwurf wurde mit 407 Ja-Stimmen zu 226 Nein-Stimmen angenommen.
Kontrollierte Abgabe gegen Schwarzmarkt-Boom
Nach langen politischen Debatten und Verhandlungen auch innerhalb der Ampelkoalition wurde über ein Gesetz abgestimmt, das den Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Laut dem Gesetzentwurf dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm Cannabis für den privaten Gebrauch besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenanbau halten. Im öffentlichen Raum wird die Besitzgrenze auf 25 Gramm festgelegt.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte zuvor ihre Differenzen ausgeräumt und sich größtenteils auf einen Kompromiss geeinigt, der das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2024 vorsieht. Die Koalition hebt hervor, dass die neuen Regelungen einen “Meilenstein der modernen und vernunftorientierten Drogenpolitik” darstellen, die Prävention stärken und den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern sollen. Zudem sollen durch die Legalisierung Konsumenten entkriminalisiert und der Schwarzmarkt effektiv bekämpft werden.
“Bubatz legal!” Der NL-Stimmungscheck
Für den öffentlichen Konsum werden strikte Regeln eingeführt, darunter ein Verbot in der Nähe von Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Ausgabe von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen wird auf 25 Gramm pro Ausgabe oder 50 Gramm pro Monat begrenzt, wobei eine Mitgliedschaft und das Alter der Mitglieder überprüft werden müssen.
Die sogenannten Cannabis Social Clubs, die zum 1. Juli möglich werden, sollen ein integraler Bestandteil der neuen Cannabis-Gesetzgebung in Deutschland sein. Die Clubs sind gemeinnützige Vereine, in denen der Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder organisiert wird. Sie ermöglichen es Erwachsenen, Mitglied in solchen Vereinigungen zu werden, um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen, wobei strenge Vorgaben hinsichtlich Menge und Verwendung eingehalten werden müssen. Die Idee hinter den Cannabis Social Clubs ist es, eine sichere und regulierte Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten, den Konsum unter Erwachsenen zu entkriminalisieren und gleichzeitig den Zugang für Jugendliche zu erschweren. Die Clubs unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Substanz zu gewährleisten und die öffentliche Gesundheit sowie den Jugendschutz zu fördern.
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Red. / Presseinformation