Die Bundespolizei teilte dazu mit:
Die Bundespolizei überprüfte im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Berlin Brandenburg im Laufe des vergangenen Sonntags drei Männer gegen die Haftbefehle vorlagen. Im ersten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Berlin einen 28-jährigen Deutschen, nachdem er nicht zu seinem Haftantritt erschienen war. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann im Juni 2022 wegen Betrugs zu 2.250 Euro Geldstrafe oder 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann zahlte die Geldstrafe und konnte seine Reise fortsetzen.
Ein weiterer durch die Staatsanwaltschaft Berlin gesuchter Mann reiste am Sonntag über den Flughafen Berlin Brandenburg als ihn Einsatzkräfte kontrollierten. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 42-jährigen Deutschen im Januar 2023 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 440 Euro oder 11 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Auch hier konnte der Mann die geforderte Geldstrafe zahlen und weiterreisen.
Im dritten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach einem 23-jährigen Rumänen, der wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Frankfurt am Main im Oktober 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden war. Der einschlägig polizeibekannte Mann zahlte die offene Geldstrafe und setzte seine Reise fort.
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Red. / Presseinformation