Der Landkreis Elbe-Elster hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Gespräche zur Verbesserung der kreislichen Haushaltssituation beim Land geführt. „Ziel von Kreistag und Kreisverwaltung ist eine weitere Konsolidierung zur Verbesserung der Liquiditätslage des Landkreises. Am Ende dieser Bemühungen soll perspektivisch ein ausgeglichener Finanzhaushalt stehen“, sagte Landrat Christian Jaschinski. Der Landkreis hat dazu am 1. Dezember 2011 beim Innenministerium Brandenburg eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock gemäß Paragraph 16 BbgFAG (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz) beantragt.
Im Laufe dieses Jahres fanden dazu mehrere Beratungen beim Innenministerium statt. Dabei hatte das Land zunächst angeboten, dem Landkreis eine einmalige nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von rund 980.000 Euro unter der Bedingung zu zahlen, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Hebesatz der Kreisumlage von derzeit 46,8 auf mindestens 48,0 Prozent angehoben wird.
Diese Auflage konnte so nicht akzeptiert werden. Deshalb hat es eine weitere konstruktive Beratung mit Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb in Potsdam gegeben, in deren Ergebnis die geforderte Erhöhung des Kreisumlagesatzes ab dem Jahr 2013 auf 47,0 Prozent abgesenkt wurde. Darüber hinaus stellte der Staatssekretär in Aussicht, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr zu gewähren. Bedingung dafür ist eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes für diese beiden Jahre auf 48,0 Prozent.
Das Land machte deutlich, dass die zusätzlichen Erträge aus der Kreisumlage sowie die gewährten Bedarfszuweisungen ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden sind. Damit stünden insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für eine zusätzliche Tilgung bestehender Kassenkredite zur Verfügung, die sich derzeit im Jahresdurchschnitt auf rund 6,6 Millionen Euro zuzüglich Sonderrücklage an nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,0 Millionen Euro belaufen.
„Mit dieser einmaligen Unterstützung würdigt das Land unsere Bemühungen zur Konsolidierung und Einsparung in den vergangen Jahren und Monaten. Die finanzielle Hilfe vom Land und die Anhebung der Kreisumlage würden mit dafür sorgen, dass der Landkreis auch künftig Leistungen auf hohem Niveau für die Bürger vorhalten kann“, sagte Landrat Christian Jaschinski.
Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Elbe-Elster 68,4 Millionen Euro für Leistungen aufgebracht, die direkt den Gemeinden und ihren Bürgern zugute kamen. Rund 38,4 Millionen Euro davon wurden über die sogenannte Kreisumlage finanziert. Im Interesse einer weiteren gedeihlichen Entwicklung des Landkreises hat der Landrat jetzt die Kreistagsabgeordneten, Amtsdirektoren und Bürgermeister um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Es ist vorgesehen, am 3. Dezember eine entsprechende Beschlussvorlage in den Kreistag einzubringen, die sich für die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes ab dem Jahr 2013 ausspricht.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Gespräche zur Verbesserung der kreislichen Haushaltssituation beim Land geführt. „Ziel von Kreistag und Kreisverwaltung ist eine weitere Konsolidierung zur Verbesserung der Liquiditätslage des Landkreises. Am Ende dieser Bemühungen soll perspektivisch ein ausgeglichener Finanzhaushalt stehen“, sagte Landrat Christian Jaschinski. Der Landkreis hat dazu am 1. Dezember 2011 beim Innenministerium Brandenburg eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock gemäß Paragraph 16 BbgFAG (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz) beantragt.
Im Laufe dieses Jahres fanden dazu mehrere Beratungen beim Innenministerium statt. Dabei hatte das Land zunächst angeboten, dem Landkreis eine einmalige nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von rund 980.000 Euro unter der Bedingung zu zahlen, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Hebesatz der Kreisumlage von derzeit 46,8 auf mindestens 48,0 Prozent angehoben wird.
Diese Auflage konnte so nicht akzeptiert werden. Deshalb hat es eine weitere konstruktive Beratung mit Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb in Potsdam gegeben, in deren Ergebnis die geforderte Erhöhung des Kreisumlagesatzes ab dem Jahr 2013 auf 47,0 Prozent abgesenkt wurde. Darüber hinaus stellte der Staatssekretär in Aussicht, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr zu gewähren. Bedingung dafür ist eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes für diese beiden Jahre auf 48,0 Prozent.
Das Land machte deutlich, dass die zusätzlichen Erträge aus der Kreisumlage sowie die gewährten Bedarfszuweisungen ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden sind. Damit stünden insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für eine zusätzliche Tilgung bestehender Kassenkredite zur Verfügung, die sich derzeit im Jahresdurchschnitt auf rund 6,6 Millionen Euro zuzüglich Sonderrücklage an nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,0 Millionen Euro belaufen.
„Mit dieser einmaligen Unterstützung würdigt das Land unsere Bemühungen zur Konsolidierung und Einsparung in den vergangen Jahren und Monaten. Die finanzielle Hilfe vom Land und die Anhebung der Kreisumlage würden mit dafür sorgen, dass der Landkreis auch künftig Leistungen auf hohem Niveau für die Bürger vorhalten kann“, sagte Landrat Christian Jaschinski.
Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Elbe-Elster 68,4 Millionen Euro für Leistungen aufgebracht, die direkt den Gemeinden und ihren Bürgern zugute kamen. Rund 38,4 Millionen Euro davon wurden über die sogenannte Kreisumlage finanziert. Im Interesse einer weiteren gedeihlichen Entwicklung des Landkreises hat der Landrat jetzt die Kreistagsabgeordneten, Amtsdirektoren und Bürgermeister um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Es ist vorgesehen, am 3. Dezember eine entsprechende Beschlussvorlage in den Kreistag einzubringen, die sich für die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes ab dem Jahr 2013 ausspricht.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Gespräche zur Verbesserung der kreislichen Haushaltssituation beim Land geführt. „Ziel von Kreistag und Kreisverwaltung ist eine weitere Konsolidierung zur Verbesserung der Liquiditätslage des Landkreises. Am Ende dieser Bemühungen soll perspektivisch ein ausgeglichener Finanzhaushalt stehen“, sagte Landrat Christian Jaschinski. Der Landkreis hat dazu am 1. Dezember 2011 beim Innenministerium Brandenburg eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock gemäß Paragraph 16 BbgFAG (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz) beantragt.
Im Laufe dieses Jahres fanden dazu mehrere Beratungen beim Innenministerium statt. Dabei hatte das Land zunächst angeboten, dem Landkreis eine einmalige nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von rund 980.000 Euro unter der Bedingung zu zahlen, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Hebesatz der Kreisumlage von derzeit 46,8 auf mindestens 48,0 Prozent angehoben wird.
Diese Auflage konnte so nicht akzeptiert werden. Deshalb hat es eine weitere konstruktive Beratung mit Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb in Potsdam gegeben, in deren Ergebnis die geforderte Erhöhung des Kreisumlagesatzes ab dem Jahr 2013 auf 47,0 Prozent abgesenkt wurde. Darüber hinaus stellte der Staatssekretär in Aussicht, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr zu gewähren. Bedingung dafür ist eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes für diese beiden Jahre auf 48,0 Prozent.
Das Land machte deutlich, dass die zusätzlichen Erträge aus der Kreisumlage sowie die gewährten Bedarfszuweisungen ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden sind. Damit stünden insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für eine zusätzliche Tilgung bestehender Kassenkredite zur Verfügung, die sich derzeit im Jahresdurchschnitt auf rund 6,6 Millionen Euro zuzüglich Sonderrücklage an nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,0 Millionen Euro belaufen.
„Mit dieser einmaligen Unterstützung würdigt das Land unsere Bemühungen zur Konsolidierung und Einsparung in den vergangen Jahren und Monaten. Die finanzielle Hilfe vom Land und die Anhebung der Kreisumlage würden mit dafür sorgen, dass der Landkreis auch künftig Leistungen auf hohem Niveau für die Bürger vorhalten kann“, sagte Landrat Christian Jaschinski.
Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Elbe-Elster 68,4 Millionen Euro für Leistungen aufgebracht, die direkt den Gemeinden und ihren Bürgern zugute kamen. Rund 38,4 Millionen Euro davon wurden über die sogenannte Kreisumlage finanziert. Im Interesse einer weiteren gedeihlichen Entwicklung des Landkreises hat der Landrat jetzt die Kreistagsabgeordneten, Amtsdirektoren und Bürgermeister um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Es ist vorgesehen, am 3. Dezember eine entsprechende Beschlussvorlage in den Kreistag einzubringen, die sich für die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes ab dem Jahr 2013 ausspricht.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Gespräche zur Verbesserung der kreislichen Haushaltssituation beim Land geführt. „Ziel von Kreistag und Kreisverwaltung ist eine weitere Konsolidierung zur Verbesserung der Liquiditätslage des Landkreises. Am Ende dieser Bemühungen soll perspektivisch ein ausgeglichener Finanzhaushalt stehen“, sagte Landrat Christian Jaschinski. Der Landkreis hat dazu am 1. Dezember 2011 beim Innenministerium Brandenburg eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock gemäß Paragraph 16 BbgFAG (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz) beantragt.
Im Laufe dieses Jahres fanden dazu mehrere Beratungen beim Innenministerium statt. Dabei hatte das Land zunächst angeboten, dem Landkreis eine einmalige nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von rund 980.000 Euro unter der Bedingung zu zahlen, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Hebesatz der Kreisumlage von derzeit 46,8 auf mindestens 48,0 Prozent angehoben wird.
Diese Auflage konnte so nicht akzeptiert werden. Deshalb hat es eine weitere konstruktive Beratung mit Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb in Potsdam gegeben, in deren Ergebnis die geforderte Erhöhung des Kreisumlagesatzes ab dem Jahr 2013 auf 47,0 Prozent abgesenkt wurde. Darüber hinaus stellte der Staatssekretär in Aussicht, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr zu gewähren. Bedingung dafür ist eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes für diese beiden Jahre auf 48,0 Prozent.
Das Land machte deutlich, dass die zusätzlichen Erträge aus der Kreisumlage sowie die gewährten Bedarfszuweisungen ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden sind. Damit stünden insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für eine zusätzliche Tilgung bestehender Kassenkredite zur Verfügung, die sich derzeit im Jahresdurchschnitt auf rund 6,6 Millionen Euro zuzüglich Sonderrücklage an nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,0 Millionen Euro belaufen.
„Mit dieser einmaligen Unterstützung würdigt das Land unsere Bemühungen zur Konsolidierung und Einsparung in den vergangen Jahren und Monaten. Die finanzielle Hilfe vom Land und die Anhebung der Kreisumlage würden mit dafür sorgen, dass der Landkreis auch künftig Leistungen auf hohem Niveau für die Bürger vorhalten kann“, sagte Landrat Christian Jaschinski.
Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Elbe-Elster 68,4 Millionen Euro für Leistungen aufgebracht, die direkt den Gemeinden und ihren Bürgern zugute kamen. Rund 38,4 Millionen Euro davon wurden über die sogenannte Kreisumlage finanziert. Im Interesse einer weiteren gedeihlichen Entwicklung des Landkreises hat der Landrat jetzt die Kreistagsabgeordneten, Amtsdirektoren und Bürgermeister um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Es ist vorgesehen, am 3. Dezember eine entsprechende Beschlussvorlage in den Kreistag einzubringen, die sich für die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes ab dem Jahr 2013 ausspricht.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster