Nachdem sich gestern der Verdacht auf Geflügelpest im Cottbuser Tierpark bestätigte, informierten Stadt und Tierpark heute über den weiteren Werdegang. Laut Tierparkdirektor Dr. Jens Kämmerling konnte das Virus aktuell bei fünf Tieren, darunter Schwarzhalsschwäne, eine Eiderente und ein Kappensäger, nachgewiesen werden. Als Maßnahme hat der Park Notfallpläne aktiviert, einschließlich umfassender Biosicherheitsmaßnahmen und Absonderungen. Der Tierpark gilt damit jetzt als Sperrbezirk. Dennoch hofft Dr. Kämmerling, bald wieder öffnen zu können, obwohl bestimmte Bereiche voraussichtlich länger geschlossen bleiben werden müssen. Mehr dazu im Video ->> Hier klicken
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Angesichts der ersten Fälle von bestätigter Geflügelpest im Cottbuser Tierpark sind am Mittwoch weitere ca. 70 Proben genommen worden. Diese werden nunmehr im Labor ausgewertet und sollen Rückschlüsse auf die Verbreitung innerhalb des Bestandes geben. Mit Ergebnissen wird frühestens am Donnerstag gerechnet. Aktuell sind 5 Tiere verendet, bei denen die Infektion nachgewiesen ist. Im derzeit geschlossenen Tierpark sind seit Silvester verschiedene Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, zum Beispiel Desinfektion, die Aufteilung von Bereichen, die Trennung von Personal und Gerät.
Die Tierkartei des Tierparks verzeichnet aktuell 485 Vögel. Ein großer Teil ist mit Winterbeginn bereits eingestallt worden bzw. in Volieren mit Netzdächern untergebracht. Hier besteht die Hoffnung, dass sich das Virus bei entsprechender Vorsicht in diesen Bereichen nicht oder weniger stark ausbreiten kann. Tierpark-Direktor Jens Kämmerling: „Die Situation ist besorgniserregend und schwierig, aber auch nicht gänzlich ungewöhnlich. Wir greifen auf Erfahrungen aus dem Jahr 2017 zurück.“
Für den Tierpark liegt die Genehmigung seitens der Veterinärbehörden vor, dass der Bestand wertvoller Tiere nicht gekeult werden muss. Mit den Testergebnissen wird eine genaueres Lagebild erhofft. Erst danach kann entschieden werden, wann und in welchem Umfang der Tierpark wieder öffnen kann. Geflügelhalter und Jagdpächter sind zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit um Umgang mit den Beständen aufgerufen. Geflügelhalter werden darüber hinaus aufgefordert, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und nach Möglichkeit die Tiere vorübergehend in Ställen unterzubringen.
Zudem weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Haltung von Geflügel anzeigepflichtig ist. Geflügel sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Meldung einer Geflügelhaltung erfolgt an den Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter 03562 986-18301. Funde von toten Tieren sollen umgehend an das Veterinäramt gemeldet werden.
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Red. / Presseinfo