Der Verdacht hat sich leider bestätigt! Im Cottbuser Tierpark wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Wie das Brandenburger Gesundheitsministerium heute mitteilte, hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg den Erreger bei fünf Schwänen und einer Ente feststellen können. Derzeit werden viele zusätzliche Proben im Bestand entnommen, um herauszufinden, wie weit sich das Virus H5N1 verbreitet hat. Für Besucherinnen und Besucher bleibt der Tierpark vorerst weiter geschlossen (wie berichtet). Morgen wollen Stadt und Tierpark über den weiteren Werdegang informieren.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Nachdem im Tierpark Cottbus drei Schwarzhalsschwäne und eine Eiderente binnen sehr kurzer Zeit verendet aufgefunden wurden, wurde dort bisher bei fünf Schwänen und einer Ente der Geflügelpesterreger amtlich festgestellt. Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Am 31. Dezember 2023 hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Ergebnis bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.
Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße hat alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes durchgeführt. Aktuell werden im Bestand weitere umfangreiche Proben genommen, um das etwaige Ausmaß der Verbreitung bestimmen zu können. Da es sich bei den Vögeln um seltene Rassen und geschützte Arten handelt, wird von einer vorsorglichen Tötung von Tieren und der Einrichtung von Sperrzonen aktuell abgesehen. Für die weitere Abklärung und Bekämpfung der Geflügelpest bleibt der Tierpark vorerst für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Seit Oktober 2023 ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden. Mehr Informationen zum Thema Geflügelpest auf der Seite des Verbraucherschutzministeriums: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/
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Red. / Presseinformation