Die in den Monaten Mai und September eingeführten Alkoholverbote am Cottbuser Schillerplatz und in der Stadtpromenade haben sich nach Angaben der Stadt als erfolgreich erwiesen. Durch verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsamt seien die mit Alkoholkonsum verbundenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten deutlich reduziert worden, so die Bilanz. Am Schillerplatz führte die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeträgern dazu, dass die Verbotszeit ab Juli auf die Abend- und Nachtstunden von 18:00 bis 05:00 Uhr beschränkt werden konnte, ohne dass es zu weiteren Störungen kam. In der Stadtpromenade hingegen mussten aufgrund von Verstößen gegen das Alkoholverbot 24 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, was eine erhöhte Präsenz von Ordnungs- und Sicherheitskräften notwendig machte.
Die Stadt Cottbus teilet dazu mit:
Die im Mai und im September verhängten Alkoholverbote am Schillerplatz sowie in der Stadtpromenade haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Durch eine spürbare Präsenz von Einsatzkräften der Polizei und des Ordnungsamtes konnten die im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum stehenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zurückgedrängt werden. Eine entsprechende Auswertung wurde dem Rechtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung in seiner Dezember-Sitzung vorgestellt.
Neben der Kooperation mit der Polizei hat am Schillerplatz auch die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe gewirkt. Am Schillerplatz konnte die Verbotszeit ab Juli auf die Abend- und Nachtstunden zwischen 18:00 und 05:00 Uhr reduziert werden, ohne dass es zu zusätzlichen Störungen gekommen ist.
In der Stadtpromenade mussten wegen der Verstöße gegen das Alkoholverbot insgesamt 24 Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Notwendig war hier eine verstärkte Präsenz der Ordnungs- und Sicherheitskräfte.
Durch erheblichen Alkoholkonsum war es zuvor zu einer Vielzahl von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zu Straftaten gekommen. Dazu zählen einerseits öffentliches Urinieren, Lärmbelästigungen, Beleidigungen oder die Gefährdung des Verkehrs beispielsweise durch Glasbruch, andererseits Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Beide Alkoholverbote waren bis Ende Oktober befristet. Alkoholverbote können nur anlassbezogen ausgesprochen werden und müssen zeitlich und räumlich begrenzt sein. Zugleich wird die Stadtverwaltung die teilweise Verdrängung der Szene in andere Ortsteile im Blick behalten.
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Red. / Presseinformation