Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2013 zur Entscheidung vor. Eine verstärkte Inanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen, die Steigerung der Entsorgungskosten an der Umladestation und der Preise des Entsorgers, die Einrechnung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2011 sowie das stark rückläufige gekippte Restabfallbehältervolumen bewirken eine Steigerung der Abfallgebühren um 8,5 Prozent.
Die über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanzierten abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll, von Elektroaltgeräten und der Papiertonne am Grundstück, die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer bleiben weiterhin kostenlos. Die Ergebnisse der vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 in Cottbus durchgeführten Restmüllanalyse haben bestätigt, dass die in unserer Stadt installierten Systeme zur Getrenntsammlung von Wert- und Problemstoffen sowie von Elektroaltgeräten gut angenommen werden. Diese bewährten Systeme sollen beibehalten werden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen und einem Mindestvorhaltevolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche besteht die Möglichkeit der Nutzung eines kleineren zugelassenen Abfallbehälters. Nicht immer wird dieses Mindestvorhaltevolumen für die Erfassung der Restabfälle ausreichen; dann sind weiterhin genügend Abfallbehälter bei der Stadt anzufordern.
Quelle: Stadt Cottbus
Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2013 zur Entscheidung vor. Eine verstärkte Inanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen, die Steigerung der Entsorgungskosten an der Umladestation und der Preise des Entsorgers, die Einrechnung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2011 sowie das stark rückläufige gekippte Restabfallbehältervolumen bewirken eine Steigerung der Abfallgebühren um 8,5 Prozent.
Die über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanzierten abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll, von Elektroaltgeräten und der Papiertonne am Grundstück, die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer bleiben weiterhin kostenlos. Die Ergebnisse der vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 in Cottbus durchgeführten Restmüllanalyse haben bestätigt, dass die in unserer Stadt installierten Systeme zur Getrenntsammlung von Wert- und Problemstoffen sowie von Elektroaltgeräten gut angenommen werden. Diese bewährten Systeme sollen beibehalten werden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen und einem Mindestvorhaltevolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche besteht die Möglichkeit der Nutzung eines kleineren zugelassenen Abfallbehälters. Nicht immer wird dieses Mindestvorhaltevolumen für die Erfassung der Restabfälle ausreichen; dann sind weiterhin genügend Abfallbehälter bei der Stadt anzufordern.
Quelle: Stadt Cottbus
Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2013 zur Entscheidung vor. Eine verstärkte Inanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen, die Steigerung der Entsorgungskosten an der Umladestation und der Preise des Entsorgers, die Einrechnung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2011 sowie das stark rückläufige gekippte Restabfallbehältervolumen bewirken eine Steigerung der Abfallgebühren um 8,5 Prozent.
Die über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanzierten abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll, von Elektroaltgeräten und der Papiertonne am Grundstück, die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer bleiben weiterhin kostenlos. Die Ergebnisse der vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 in Cottbus durchgeführten Restmüllanalyse haben bestätigt, dass die in unserer Stadt installierten Systeme zur Getrenntsammlung von Wert- und Problemstoffen sowie von Elektroaltgeräten gut angenommen werden. Diese bewährten Systeme sollen beibehalten werden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen und einem Mindestvorhaltevolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche besteht die Möglichkeit der Nutzung eines kleineren zugelassenen Abfallbehälters. Nicht immer wird dieses Mindestvorhaltevolumen für die Erfassung der Restabfälle ausreichen; dann sind weiterhin genügend Abfallbehälter bei der Stadt anzufordern.
Quelle: Stadt Cottbus
Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2013 zur Entscheidung vor. Eine verstärkte Inanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen, die Steigerung der Entsorgungskosten an der Umladestation und der Preise des Entsorgers, die Einrechnung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2011 sowie das stark rückläufige gekippte Restabfallbehältervolumen bewirken eine Steigerung der Abfallgebühren um 8,5 Prozent.
Die über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanzierten abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll, von Elektroaltgeräten und der Papiertonne am Grundstück, die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer bleiben weiterhin kostenlos. Die Ergebnisse der vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 in Cottbus durchgeführten Restmüllanalyse haben bestätigt, dass die in unserer Stadt installierten Systeme zur Getrenntsammlung von Wert- und Problemstoffen sowie von Elektroaltgeräten gut angenommen werden. Diese bewährten Systeme sollen beibehalten werden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen und einem Mindestvorhaltevolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche besteht die Möglichkeit der Nutzung eines kleineren zugelassenen Abfallbehälters. Nicht immer wird dieses Mindestvorhaltevolumen für die Erfassung der Restabfälle ausreichen; dann sind weiterhin genügend Abfallbehälter bei der Stadt anzufordern.
Quelle: Stadt Cottbus