Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) teilte dazu mit:
Ein Unternehmer aus Eisenhüttenstadt hat im Zeitraum von Dezember 2015 bis April 2020 in insgesamt 51 Fällen einer Arbeitnehmerin den ihr zustehenden Lohn in Höhe des Mindestlohns für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht gewährt. Zudem hat er den ihr zustehenden Lohn nicht der Sozialversicherung gemeldet und damit die angefallenen Beiträge der Sozialversicherung nicht an die Einzugsstelle abgeführt.
Insgesamt hat er Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung in Höhe von über 19.000 EUR nicht entrichtet. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) setzte in einem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 EUR fest. Der Unternehmer muss neben der Strafe auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.
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Red. / Presseinfo