Im langen Streit über neue Straßenbeleuchtung in zwei Radduscher Straßen entscheidet am kommenden Sonntag ganz Vetschau! Nach monatelangen Debatten über die Notwendigkeit der Beleuchtung und einem erfolgreichen Bürgerbegehren (wie berichtet) folgt jetzt der erste Bürgerentscheid in der Stadtgeschichte. Das Bürgerbegehren stellt sich gegen die geplante Errichtung von neuer Straßenbeleuchtung in wenig befahrenen Seitenstraßen und bezeichnet diese als “unnötig”. Für die Anwohner, so ein Vertreter des Bürgerbegehrens, sei dies Steuerverschwendung, da die Stromkosten und andere Kosten wie Wartung und Reparatur alle Vetschauer über Jahrzehnte zu tragen haben. Die Stadtverordneten begründen ihre Haltung für die Errichtung dagegen mit der Verkehrssicherungspflicht. Der kommende Bürgerentscheid soll nun zu einer endgültigen Entscheidung führen.
Bürgerentscheid am 5. November in Vetschau
Am 5. November steht in Vetschau der erste Bürgerentscheid der Stadtgeschichte an. Alle Wahlberichtigten sind aufgerufen, über den geplanten Bau von Straßenleuchten in den Radduscher Seitenstraßen “Mühlweg” und “Zum Schwarzen Berg”abzustimmen. Die Frage der Notwendigkeit dieser Leuchten hat in den letzten Monaten für Diskussionen gesorgt. Einige Anwohner des Mühlweges und anderer Straßen äußerten Bedenken gegen das Projekt und unterzeichneten eine Petition gegen den Bau der Leuchten. Sie argumentierten, dass der geringe Verkehr in diesen Straßen die Installation von Beleuchtung überflüssig mache. Trotz der Einwände wurde durch das Stadtparlament am 20. April 2023 der Beschluss zum Bau der Leuchten gefasst. Als Reaktion darauf wurde ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen, welches zum Erfolg führte. Die Stadtverordneten hielten allerdings an ihrem Entschluss fest und ebneten damit den Weg für den Bürgerentscheid. Dieser gibt den Vetschauern nun die Möglichkeit, sich direkt über die Straßenbeleuchtung entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Mehrheit der Bürger entscheiden wird und wie sich diese Entscheidung auf die zukünftige Stadtpolitik auswirken wird. Für einen Erfolg des Bürgerentscheides ist neben der Mehrheit der Abstimmenden ein Zustimmungsquorum von 25 % vorgeschrieben. Das bedeutet, dass 25 % aller Abstimmungsberechtigten im Sinne des Bürgerbegehrens abstimmen müssen. bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 03.11.2023 18:00 Uhr möglich.
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Red. / Presseinfo