Die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz haben ein vorläufiges Wasserentnahmeverbot mittels Pumpen aus umliegenden Gewässern verhängt. Das regelt jeweils eine Allgemeinverfügung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Grund dafür ist die aktuelle Niederschlags- und Dürresituation.
Die Landkreise Dahme-Spreewald & Oberspreewald-Lausitz teilten dazu mit:
Dahme-Spreewald
Der natürliche Wasserhaushalt leidet immer noch unter den Folgen des Wassermangels der Vorjahre, und die sich fortsetzende bzw. prognostizierte Witterung verschärft die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend. Die aktuelle warme und trockene Wetterlage hat in den Fließgewässern insbesondere des Einzugsgebietes der Spree und des Oberlaufes der Dahme erneut zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Auch die Böden in der Lausitz sind von außergewöhnlicher Trockenheit gekennzeichnet. Die Winterniederschläge reichten nicht aus, um den Wasserhaushalt für die Sommermonate zu stabilisieren.
Zur Abflussstützung der Spree werden seit Mitte Mai Stützungsmengen Wasser aus den sächsischen Talsperren abgerufen. Zusätzlich wird der in der Talsperre Spremberg zur Niedrigwasseraufhöhung zur Verfügung stehende Betriebsraum genutzt. Trotz der begonnenen Stützung der Spree sank der Abfluss am Pegel am Leibsch. Das Landesamt für Umwelt hat ab dem 17.07.2023 die Phase 1 des Niedrigwasserkonzeptes für das mittlere Spreegebiet) festgestellt. Das Konzept ist einsehbar unter: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Niedrigwasserkonzept-Mittlere-Spree.pdf
Aufgrund der Wetterprognosen ist nicht von einer Entspannung des Abflussgeschehens am Pegel Leibsch auszugehen. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt bzw. unterbunden werden. In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens begonnen, u. a. Ableitungen aus der Spree zu drosseln.
In den meisten Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut, somit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen. Die Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen vermindern sich derzeit jedoch weiter.
Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und auf den ökologischen Zustand verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt bzw. unterbunden werden.
Durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde wird eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern verfügt. Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt. Diese Untersagung erstreckt sich ab sofort auf
- die Gemeinde Märkische Heide,
- das Amt Unterspreewald,
- das Amt Lieberose/Oberspreewald,
- die Stadt Lübben,
- die Stadt Luckau und
- die Gemeinde Heideblick.
Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amtsblatt (16 – 2023) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht.
Oberspreewald-Lausitz:
Aufgrund der langen Trockenheit der letzten Jahre sind die Böden im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster weiterhin von einer außergewöhnlichen Dürre betroffen. Die Niederschläge im Winterhalbjahr brachten kaum eine Besserung.
Auch in Anbetracht der aktuell angespannten hydrologisch-meteorologischen Situation sowie der Prognosen für die nächsten Tage, in denen kein nennenswerter Niederschlag angesagt ist, kann mit einer Entspannung der Situation am Pegel Biehlen 1 / Schwarze Elster nicht gerechnet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster sind deshalb nicht vermeidbar.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch). Diese Verfügung gilt ab dem 19. Juli 2023 und untersagt die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch).
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Red. / Presseinfo