Am Sonntagvormittag versuchte eine Person in Cottbus einen Polizisten anzugreifen und an dessen Waffe zu gelangen. Der Angriff wurde abgewehrt und die Person festgenommen. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und versuchter Körperverletzung eingeleitet. Ein Polizist wurde leicht verletzt.
Zur genauen Tat:
Am 12.03.2023 in den Vormittagsstunden wurden Polizeikräfte in die Cottbuser Wilhelm–Külz–Straße gerufen. Passanten machten sich Sorgen über eine dort verweilende Person. Bei Ansprechen versuchte der Tatverdächtige einen Polizisten zu schlagen und an dessen Waffe zu gelangen. Der Angriff konnte abgewehrt und die Person fixiert werden. Nach richterlicher Anordnung wurde der Tatverdächtige einem Polizeigewahrsam zwecks Blutentnahme zugeführt. Ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriff und versuchter Körperverletzung eingeleitet. Ein Polizist wurde leicht verletzt und verblieb im Dienst.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus
Cottbus, Stadtgebiet: Unbekannte Täter drangen am Wochenende in verschiedene Keller von Mehrfamilienhäusern ein. Aus den Kellern wurden unter anderem ein E–Scooter und 4 E–Bikes entwendet.
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Polizisten verdächtige Personen mit einem Fahrrad fest. Bei Prüfung der Gesamtumstände bestanden erhebliche Zweifel an den Eigentumsverhältnissen, weshalb das Fahrrad sichergestellt wurde. Kurze Zeit später bemerkte eine Geschädigte den Verlust eben dieses Fahrrades und meldete es der Polizei. Das Fahrrad konnte der rechtmäßigen Eigentümerin zurückgegeben werden.
Cottbus: Polizeibeamte kontrollierten am Samstag in Schmellwitz gegen 01:00 Uhr einen PKW Mercedes, bei dessen volljähriger Fahrzeugführerin während der Verkehrskontrolle starker Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt wurde. Am Sonntagmorgen, gegen 03:00 Uhr kontrollierten Polizeikräfte einen volljährigen Fahrzeugführer mit einem E–Scooter. Das Fahrzeug war nicht versichert und in der Atemluft des Fahrzeugführers wurde Alkoholgeruch festgestellt. Freiwillig durchgeführte Atemalkoholtests erbrachten Werte im Ordnungswidrigkeitenbereich. Beweissichere Atemalkoholproben bestätigten den Wert. Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet. Den Fahrzeugführen wurden Verbote der Weiterfahrt ausgesprochen.
Cottbus, Ströbitz: Polizeibeamte stellten Freitagnacht gegen 23:30 Uhr einen Pkw, besetzt mit Fahrer und Beifahrer fest. Der Pkw Seat wurde einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Im Zuge weiterer Prüfungshandlungen stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Halter des Kraftfahrzeuges saß auf dem Beifahrersitz. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen des Fahrens bzw. Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis eröffnet.
Cottbus, Groß Gaglow: Am Samstagvormittag kontrollierten Polizeikräfte ein Fahrzeuggespann bestehend aus einem Pkw und einem Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination überstieg 3,5t. Der Anhänger allein wog, 1,6t. Der Fahrzeugführer besaß keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen dieser
Fahrzeugkombination. Dem Fahrzeugführer wurde ein Verbot der Weiterfahrt ausgesprochen und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.
Cottbus, Sandow: Am Samstagvormittag wurden Polizeikräfte zum Stadtring alarmiert. Ein Pkw und ein Schneeräumfahrzeug kollidierten miteinander. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte der Fahrzeugführer des Schneeräumfahrzeuges nicht die geforderte Fahrerlaubnis vorzeigen. Neben der Unfallaufnahme wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet.