Für Betriebe, die Aufträge für das Land Brandenburg annehmen, gilt seit
Anfang des Jahres das Mindestlohnvergabegesetz. Was genau das für den
einzelnen Unternehmer bedeutet, darüber informiert die
Auftragsberatungsstelle Brandenburg gemeinsam mit der Handwerkskammer
Cottbus (HWK) und Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) im Rahmen
einer kostenlosen Kurzschulung.
Termin:
Mittwoch, 15. August 2012, 16 bis 18 Uhr
Handwerkskammer Cottbus, Meistersaal
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
“Bei einem Großteil der Vergaben in Brandenburg dürfen ausschließlich solche
Betriebe den Auftrag erhalten, die ihren Mitarbeitern bei der Leistung für
öffentliche Auftraggeber mindestens acht Euro pro Arbeitsstunde bezahlen. In
anderen Bereichen, wie der Baubranche, gelten sogar höhere gesetzliche
Mindestlöhne”, erläutert der Unternehmensberater des Handwerks, Michael Burg,
die gesetzliche Regelung.
Obwohl das Vergabegesetz bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist, gibt es
noch viele ungeklärte Fragen. Antworten möchten die Auftragsberatungsstelle
und die Kammern mit der Schulung geben, für die sich noch interessierte
Handwerker und Unternehmer anmelden können. Rechtsanwalt Dr. Thomas
Mestwerdt, der auf das Vergaberecht spezialisiert ist, und Dr. Marc Steffek,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stehen den Teilnehmern Rede
und Antwort.
Thematisiert wird dabei unter anderem, ob ein und derselbe Arbeitnehmer
künftig unterschiedlich entlohnt werden muss – je nachdem, für welchen
Auftraggeber er arbeitet. Zudem stellt sich bei vielen Betrieben die Frage
nach dem Datenschutz. Denn Kontrollen, die durch das Gesetz vorgegeben
werden, bedeuten, dass die Firmen die gezahlten Löhne offenlegen müssen.
“Die beiden Experten geben ebenfalls Informationen darüber, wie die neue Pflicht,
die mit dem Gesetz einhergeht, überhaupt durchgesetzt werden kann, so dass
die Schulungsteilnehmer für ihre weitere Arbeit für die öffentliche Hand gut
gewappnet sind”, sagt Michael Burg.
Hintergrund:
Das Brandenburgische Vergabegesetz wurde am 21. September 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet. Die Regelung legt den Mindestlohn, den Anwendungsbereich für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber Brandenburgs sowie die Kontrollen durch die Vergabestellen fest.
Für Betriebe, die Aufträge für das Land Brandenburg annehmen, gilt seit
Anfang des Jahres das Mindestlohnvergabegesetz. Was genau das für den
einzelnen Unternehmer bedeutet, darüber informiert die
Auftragsberatungsstelle Brandenburg gemeinsam mit der Handwerkskammer
Cottbus (HWK) und Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) im Rahmen
einer kostenlosen Kurzschulung.
Termin:
Mittwoch, 15. August 2012, 16 bis 18 Uhr
Handwerkskammer Cottbus, Meistersaal
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
“Bei einem Großteil der Vergaben in Brandenburg dürfen ausschließlich solche
Betriebe den Auftrag erhalten, die ihren Mitarbeitern bei der Leistung für
öffentliche Auftraggeber mindestens acht Euro pro Arbeitsstunde bezahlen. In
anderen Bereichen, wie der Baubranche, gelten sogar höhere gesetzliche
Mindestlöhne”, erläutert der Unternehmensberater des Handwerks, Michael Burg,
die gesetzliche Regelung.
Obwohl das Vergabegesetz bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist, gibt es
noch viele ungeklärte Fragen. Antworten möchten die Auftragsberatungsstelle
und die Kammern mit der Schulung geben, für die sich noch interessierte
Handwerker und Unternehmer anmelden können. Rechtsanwalt Dr. Thomas
Mestwerdt, der auf das Vergaberecht spezialisiert ist, und Dr. Marc Steffek,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stehen den Teilnehmern Rede
und Antwort.
Thematisiert wird dabei unter anderem, ob ein und derselbe Arbeitnehmer
künftig unterschiedlich entlohnt werden muss – je nachdem, für welchen
Auftraggeber er arbeitet. Zudem stellt sich bei vielen Betrieben die Frage
nach dem Datenschutz. Denn Kontrollen, die durch das Gesetz vorgegeben
werden, bedeuten, dass die Firmen die gezahlten Löhne offenlegen müssen.
“Die beiden Experten geben ebenfalls Informationen darüber, wie die neue Pflicht,
die mit dem Gesetz einhergeht, überhaupt durchgesetzt werden kann, so dass
die Schulungsteilnehmer für ihre weitere Arbeit für die öffentliche Hand gut
gewappnet sind”, sagt Michael Burg.
Hintergrund:
Das Brandenburgische Vergabegesetz wurde am 21. September 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet. Die Regelung legt den Mindestlohn, den Anwendungsbereich für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber Brandenburgs sowie die Kontrollen durch die Vergabestellen fest.
Für Betriebe, die Aufträge für das Land Brandenburg annehmen, gilt seit
Anfang des Jahres das Mindestlohnvergabegesetz. Was genau das für den
einzelnen Unternehmer bedeutet, darüber informiert die
Auftragsberatungsstelle Brandenburg gemeinsam mit der Handwerkskammer
Cottbus (HWK) und Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) im Rahmen
einer kostenlosen Kurzschulung.
Termin:
Mittwoch, 15. August 2012, 16 bis 18 Uhr
Handwerkskammer Cottbus, Meistersaal
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
“Bei einem Großteil der Vergaben in Brandenburg dürfen ausschließlich solche
Betriebe den Auftrag erhalten, die ihren Mitarbeitern bei der Leistung für
öffentliche Auftraggeber mindestens acht Euro pro Arbeitsstunde bezahlen. In
anderen Bereichen, wie der Baubranche, gelten sogar höhere gesetzliche
Mindestlöhne”, erläutert der Unternehmensberater des Handwerks, Michael Burg,
die gesetzliche Regelung.
Obwohl das Vergabegesetz bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist, gibt es
noch viele ungeklärte Fragen. Antworten möchten die Auftragsberatungsstelle
und die Kammern mit der Schulung geben, für die sich noch interessierte
Handwerker und Unternehmer anmelden können. Rechtsanwalt Dr. Thomas
Mestwerdt, der auf das Vergaberecht spezialisiert ist, und Dr. Marc Steffek,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stehen den Teilnehmern Rede
und Antwort.
Thematisiert wird dabei unter anderem, ob ein und derselbe Arbeitnehmer
künftig unterschiedlich entlohnt werden muss – je nachdem, für welchen
Auftraggeber er arbeitet. Zudem stellt sich bei vielen Betrieben die Frage
nach dem Datenschutz. Denn Kontrollen, die durch das Gesetz vorgegeben
werden, bedeuten, dass die Firmen die gezahlten Löhne offenlegen müssen.
“Die beiden Experten geben ebenfalls Informationen darüber, wie die neue Pflicht,
die mit dem Gesetz einhergeht, überhaupt durchgesetzt werden kann, so dass
die Schulungsteilnehmer für ihre weitere Arbeit für die öffentliche Hand gut
gewappnet sind”, sagt Michael Burg.
Hintergrund:
Das Brandenburgische Vergabegesetz wurde am 21. September 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet. Die Regelung legt den Mindestlohn, den Anwendungsbereich für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber Brandenburgs sowie die Kontrollen durch die Vergabestellen fest.
Für Betriebe, die Aufträge für das Land Brandenburg annehmen, gilt seit
Anfang des Jahres das Mindestlohnvergabegesetz. Was genau das für den
einzelnen Unternehmer bedeutet, darüber informiert die
Auftragsberatungsstelle Brandenburg gemeinsam mit der Handwerkskammer
Cottbus (HWK) und Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) im Rahmen
einer kostenlosen Kurzschulung.
Termin:
Mittwoch, 15. August 2012, 16 bis 18 Uhr
Handwerkskammer Cottbus, Meistersaal
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
“Bei einem Großteil der Vergaben in Brandenburg dürfen ausschließlich solche
Betriebe den Auftrag erhalten, die ihren Mitarbeitern bei der Leistung für
öffentliche Auftraggeber mindestens acht Euro pro Arbeitsstunde bezahlen. In
anderen Bereichen, wie der Baubranche, gelten sogar höhere gesetzliche
Mindestlöhne”, erläutert der Unternehmensberater des Handwerks, Michael Burg,
die gesetzliche Regelung.
Obwohl das Vergabegesetz bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist, gibt es
noch viele ungeklärte Fragen. Antworten möchten die Auftragsberatungsstelle
und die Kammern mit der Schulung geben, für die sich noch interessierte
Handwerker und Unternehmer anmelden können. Rechtsanwalt Dr. Thomas
Mestwerdt, der auf das Vergaberecht spezialisiert ist, und Dr. Marc Steffek,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stehen den Teilnehmern Rede
und Antwort.
Thematisiert wird dabei unter anderem, ob ein und derselbe Arbeitnehmer
künftig unterschiedlich entlohnt werden muss – je nachdem, für welchen
Auftraggeber er arbeitet. Zudem stellt sich bei vielen Betrieben die Frage
nach dem Datenschutz. Denn Kontrollen, die durch das Gesetz vorgegeben
werden, bedeuten, dass die Firmen die gezahlten Löhne offenlegen müssen.
“Die beiden Experten geben ebenfalls Informationen darüber, wie die neue Pflicht,
die mit dem Gesetz einhergeht, überhaupt durchgesetzt werden kann, so dass
die Schulungsteilnehmer für ihre weitere Arbeit für die öffentliche Hand gut
gewappnet sind”, sagt Michael Burg.
Hintergrund:
Das Brandenburgische Vergabegesetz wurde am 21. September 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet. Die Regelung legt den Mindestlohn, den Anwendungsbereich für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber Brandenburgs sowie die Kontrollen durch die Vergabestellen fest.