Am Freitag um 20:00 Uhr sowie am Sonntag um 19:00 Uhr erklingt im Großen Haus des Staatstheater Cottbus das 5. Philharmonische Konzert. Zu Gast ist Ausnahme-Cellist Daniel Müller-Schott, der sein 20-jähriges Bühnenjubiläum feiert. Für beide Konzerttermine sind Karten im Besucherservice sowie auf der Website des Staatstheaters erhältlich.
Das Staatstheater Cottbus teilte dazu mit:
Am Freitag, 17. Februar 2023, 20.00 Uhr, und Sonntag, 19. Februar 2023, 19.00 Uhr, erklingt im Großen Haus des Staatstheater Cottbus das 5. Philharmonische Konzert.
Seit der Cellist Daniel Müller-Schott im Alter von nur 15 Jahren den internationalen Tschaikowski-Wettbewerb gewann, gab es für ihn kein Halten mehr. In dieser Saison feiert der Ausnahme-Musiker sein 20-jähriges Bühnenjubiläum und kommt zwischen seinen Auftritten mit führenden Orchestern in der ganzen Welt auch in Cottbus vorbei. Im Gepäck hat er ein Juwel des Repertoires: das Cellokonzert von Edward Elgar. Gemeinsam mit dem Philharmonischen Orchester unter der Leitung von GMD Alexander Merzyn bringt er das letzte große Werk des britischen Spätromantikers zum Klingen. Nach dem Trauma des Ersten Weltkriegs träumt Elgar darin besseren Zeiten nach. Der erzählende Gestus des Soloparts ist von Melancholie durchtränkt, darf jedoch immer wieder auch herrlich lyrisch aufblühen.
Den Rahmen des Konzerts bilden Kompositionen von Rued Langgaard und György Ligeti. Der Komponist und Organist Langgaard, 1893 in Kopenhagen geboren, war ein genialer Exzentriker. Zwischen rauschhafter Spätromantik und Expressionismus schuf der Däne ein beeindruckendes, bis heute viel zu selten gespieltes Werk. Seine „Sinfonie Nr. 1 „Klippenpastorale“ zeichnet den Aufstieg von rauen Felsenklippen am Meer zur strahlenden Aussicht von goldglänzenden Höhen.
Zu Beginn erklingt das kurze „Concert Românesc“ von György Ligeti. Hierfür ließ sich der in Siebenbürgen geborene Komponist von der rumänischen und ungarischen Volksmusik inspirieren. Aus der Kraft dieses traditionell gewachsenen Melodienschatzes schuf er eine derart eigenständige Musik, dass das sowjetische Regime sie als „staatsgefährdend“ verbot.
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Red. / Presseinfo
Bild: Uwe Arens